Urlaubszeit: Gepäckverlust vorbeugen – Praktische Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Selbst wer sich einen aufregenden Abenteuerurlaub wünscht, möchte sich in den Ferien ganz bestimmt nicht um verschwundene Gepäckstücke kümmern. Denn dann ist die Entspannung des erholsamsten Urlaubs entweder schlagartig futsch oder kann sich gar nicht erst einstellen. „Dass Gepäck manchmal verloren geht oder sich verspätet, sollte zwar nicht vorkommen, passiert in der Realität aber leider häufig, sagt Carolin Semmler, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. „Reisende können das zwar nicht gänzlich verhindern, aber durchaus ein paar Hinweise beachten, um Gepäckverlust etwas unwahrscheinlicher zu machen.“

Bild von M W auf Pixabay

Fünf Tipps der Verbraucherzentrale

  • Koffer mit Wiedererkennungswert
    Angesichts der Mengen an schwarzen, grauen oder dunkelblauen Koffern, die an den Flughäfen auf den Gepäckbändern landet, sind Verwechslungen leicht möglich und es kann passieren, dass jemand zum falschen Koffer greift. Es empfiehlt sich daher, entweder einen farbenfrohen oder gemusterten Koffer zu wählen oder seinen Koffer so zu individualisieren, dass er sich leicht von anderen unterscheiden lässt – zum Beispiel mit einem bunten Kofferband, Aufklebern oder Kofferhüllen. Vorsicht ist dabei mit sehr auffälligen oder unverkennbar hochpreisigen Koffern geboten, da diese möglicherweise ungewollt die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich ziehen könnte, die darin fette Beute wittern. Gleiches gilt für übermäßig große Sicherheitsschlösser.
  • Angaben am Gepäckstück
    Am Gepäckstück sollte ein Schild mit den eigenen Kontaktdaten angebracht sein, um eine Zuordnung im Fall eines Auftauchens an anderer Stelle durch Flughafenmitarbeiter:innen zu erleichtern. Wichtig hierbei: Sensible Daten wie die Adresse sollten nicht offen sichtbar sein, da Einbrecher daraus potenziell ableiten könnten, wessen Wohnung gerade leersteht. Außerdem sollte die Zieladresse, also zum Beispiel das Hotel, angegeben werden, damit das Gepäck gegebenenfalls noch dorthin nachgeschickt werden kann. Alternativ zur äußeren Anbringung können die Angaben auch auf einer Karte im verschlossenen Koffer vermerkt sein. Alte Gepäckanhänger von vorangegangenen Flügen sollten vor jeder Reise besser entfernt werden, da es ansonsten passieren kann, dass der Koffer falsch zugeordnet wird und im falschen Flieger landet.
  • Inhalt des Koffers
    Um den Ärger und Schaden bei Gepäckverlust möglichst gering zu halten, sollten keine Wertgegenstände wie Kameras, Laptops oder Schmuck in das aufgegebene Gepäck kommen. Diese lieber im Handgepäck mit sich führen. Wer beim aufgegebenen Gepäck auf Nummer sicher gehen möchte, kann bereits beim Packen Fotos vom Inhalt des Koffers machen. Das erleichtert die Zuordnung am „Lost and Found“-Bereich und im Falle eines Verlustes das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen. Zu voll sollte der Koffer allerdings nicht gestopft werden, da sonst das Risiko besteht, dass dieser aufplatzt und Teile des Inhalts verlorengehen. Verbotene oder zumindest kritische Gegenstände sollten grundsätzlich nicht mitgeführt werden, da diese dafür sorgen, dass der Koffer in der Sicherheitskontrolle hängen bleibt und es dann möglicherweise nicht in den Flieger schafft.
  • Check-In und Boarding
    Um Fehler beim Check-In zu minimieren, sollten Reisende ihren Koffer nicht auf den letzten Drücker aufgeben. Zusätzlich sollte jeder selbst noch einmal überprüfen, ob der Aufkleber mit dem richtigen Zielflughafen auf den eigenen Koffer geklebt wurde. Hier sollten sich Reisende am besten vorab über das Kürzel des Zielflughafens informieren, um diese Information schnell zu erblicken. Auch sollten Reisende lieber pünktlich am Gate sein, da nur Koffer mitfliegen dürfen, deren Besitzer auch an Bord sind.
  • Für Vorsichtige: GPS-Tracker
    Wer auf Nummer sicher gehen und stets wissen will, wo sich sein Gepäck befindet, für den gibt es GPS-Tracker verschiedener Hersteller, die im Gepäck platziert werden können. Diese kleinen Tracker sind inzwischen nun auch formal von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und dem Luftfahrtbundesamt erlaubt. Hier muss jedoch jeder für sich entscheiden, ob das eigene Kontrollbedürfnis die Kosten für diese Geräte überwiegt.
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Weiterführende Infos und Links:

 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw

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