Selbstgemachte Produkte erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Das liegt vor allem daran, dass sie einen persönlichen und einzigartigen Charakter haben. Sie wurden per Hand gefertigt und sind kein industrielles Massenprodukt. Dabei eignen sich viele unterschiedliche Produkte dazu, sie selbst herzustellen und zu verkaufen. Beispiele hierfür sind Schmuckstücke, bestickte Kissen und Decken, Seifen, saisonale Dekorationen oder Kunstwerke. Wer seine handgemachten Sachen nebenberuflich verkaufen möchte, sollte jedoch verschiedene Punkte beachten.
Für den nebenberuflichen Verkauf von selbstgemachten Produkten ist es erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Das gelingt beim Gewerbeamt und ist teilweise auch online möglich. Gewerbesteuern muss man allerdings erst bezahlen, sofern die Einnahmen einen Betrag von 24.500 Euro pro Jahr übersteigen. Neben den Gewerbesteuern können bei einem nebenberuflichen DIY-Geschäft Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Die Einkommensteuer muss man bezahlen, sofern das Einkommen 10.908 Euro pro Jahr (Stand 2023) übersteigt. Bei diesem Betrag handelt es sich um den jährlichen Grundfreibetrag. Ebenso müssen nicht alle Gewerbetreibenden die Umsatzsteuer zahlen. Es gibt nämlich die Möglichkeit, als Kleinunternehmer tätig zu sein. Das ist möglich, sofern die Einnahmen im ersten Jahr bei maximal 22.500 Euro und im darauffolgenden Jahr bei maximal 50.000 Euro liegen.
Vor dem Start des DIY-Geschäfts ist es ratsam, sich mit sämtlichen relevanten Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Schließlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Regeln und Verordnungen äußerst wichtig. Wer beispielsweise Kinderkleidung nähen und verkaufen möchte, sollte die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung beachten. Beim Verkauf von Lebensmitteln wie selbstgemachten Marmeladen sind in der Regel die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung sowie die Einhaltung von diversen Vorschriften im Hinblick auf die Kennzeichnung und die Hygiene notwendig.
Doch auch bei anderen handgemachten Produkten muss man bestimmte Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz beachten. Bei Unsicherheiten sollte man sich im Vorfeld beim jeweiligen Amt erkundigen. Zudem ist es sinnvoll, sich vorab über die Gewährleistung und die damit einhergehenden Vorschriften zu informieren. Weitere relevante Aspekte, die man auch bei einem nebenberuflichen DIY-Geschäft nicht vernachlässigen sollte, sind die Markenrechte und die Urheberrechte. Beim Logo, dem Namen der Produkte, den Etiketten sowie den Bildern oder Grafiken sollte man sich vorab vergewissern, ob diese nicht einem Urheberrecht unterliegen.
Beim Versand der selbstgemachten Produkte spielt vor allem die Verpackung eine entscheidende Rolle. Aufgrund dessen sollte man viel Wert auf eine hochwertige Verpackung legen. Diese sollte das entsprechende Produkt während des Transports ausreichend schützen. Andernfalls könnte das Paket auf dem Weg zum Kunden beschädigt werden. Es ist dementsprechend empfehlenswert, einen stabilen Karton sowie stabiles Klebeband zu nutzen und die Produkte sicher zu verpacken. Bei zerbrechlichen Artikeln sollte man zudem zusätzliches Polstermaterial nutzen. Hier kann beispielsweise Luftpolsterfolie zum Einsatz kommen.
Doch die Verpackung hat nicht nur den Zweck, das jeweilige Produkt vor Beschädigungen zu schützen. Sie trägt auch zum Einkaufserlebnis der Kunden bei und kann als Marketingmaßnahme dienen. Die Verpackung sollte dem Corporate Design entsprechen und so den Wiedererkennungswert der eigenen Marke stärken. Hierzu ist es auch möglich, Klebeband mit dem eigenen Logo zu nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Paket mit einem zusätzlichen Werbeelement zu kombinieren – zum Beispiel mit einem Rabattcode für die nächste Bestellung, einem kleinen Werbegeschenk oder einer Postkarte, auf der weitere Produkte vorgestellt werden.
Zur Gewinnung von Kunden ist das Marketing äußerst wichtig. Durch verschiedene Maßnahmen ist es möglich, die jeweilige Zielgruppe auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen und für einen höheren Bekanntheitsgrad zu sorgen. Das gelingt zum Beispiel mithilfe von Social-Media-Marketing. Über die verschiedenen sozialen Netzwerke kann man nämlich eine Menge Menschen erreichen. Den Kanal kann man zum Beispiel auch dafür nutzen, Informationen zum Herstellungsprozess zu teilen.
Wer zum Verkauf der Produkte eine eigene Website nutzt, sollte sich zudem mit dem Thema Suchmaschinenoptimierung auseinandersetzen. Weitere Möglichkeiten, den Bekanntheitsgrad des eigenen DIY-Geschäfts zu erhöhen, sind unter anderem:
Google-Ads-Kampagnen starten
Anzeigen in einer lokalen Zeitung bzw. einem passenden Magazin schalten
Visitenkarten, Flyer, Broschüren oder andere Printwerbung nach Absprache in regionalen Geschäften auslegen
An Veranstaltungen wie einer lokalen Messe teilnehmen
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