Deutschlands Energiewende bis 2050 – Eigentümer sollten sich Gedanken machen, welche Alternativen zu Öl- und Gasheizung existieren. Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen, weiß, welche Heizungsarten es gibt und für wen sie gedacht sind.
Verboten ist aktuell noch keine Heizungsart. Dennoch setzt die Regierung darauf, Alternativen zu Öl- oder Gasheizung attraktiver zu machen. Bis 2050 sollen rund 60 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien bestehen. Für Eigentümer ein Grund, in die Zukunft zu blicken: Denn das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen, die bis zum 1. Januar 2024 installiert wurden, nach spätestens 30 Jahren ersetzt werden müssen.
Sie sollte mit erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Wind- und Solarenergie oder Erdwärme betrieben werden. Für welches Modell man sich entscheidet oder ob man vielleicht sogar verschiedene Modelle kombiniert, wie beispielsweise bei einer Hybridheizung, hängt von dem individuellen Bedarf und der örtlichen Situation ab. Manche Heizungsarten, wie beispielsweise eine Pelletheizung oder eine Solarthermie, sind klimaneutral und zukunftssicher.
In welchem Zustand befindet sich das Gebäude? Neben dem Heizsystem sind ggf. Dämmung und Fenster ein Thema. Eigentümer sollten nicht nur die Kosten für die Anschaffung, sondern auch die jährlichen Ausgaben für Brennstoffe und Wartung berücksichtigen. Finanziell muss es sich schließlich lohnen. Wie viel Platz benötigt das Heizsystem? Pelletheizungen benötigen Lagerraum für das Holz und möglichst einen Filter, Solarwärme-Kollektoren brauchen Platz auf dem Dach. Luftwärmepumpen sind recht laut im Gegensatz zu Wärmepumpen.
TIPP: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Energieberatung. Daher einfach einen individuellen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Zugelassene Experten in der Region finden Interessierte unter https://www.energie-effizienz-
Wer sich für den Kauf einer Heizung auf Basis regenerativer Energien entscheidet, hat Anspruch auf Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder steuerliche Vergünstigungen vom Finanzamt. Dieses kann man dann zusätzlich kombinieren mit einem Modernisierungsdarlehen, beispielsweise mit dem der Debeka. Auch für den Neubau gibt es ab 1. März 2023 das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Quelle: Debeka
Internet: www.debeka.de
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