Mit Hund Katze in den Urlaub: Welche rechtlichen Regeln gelten?
In vielen Bundesländern sind die nächsten Schulferien bereits in Sicht. Den ein oder anderen Verbraucher wird es dann wieder in die Ferne ziehen. Doch wohin mit Hund und Katze? Je nach Reiseziel bietet es sich an, das Tier einfach mitzunehmen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps, worauf Frauchen und Herrchen achten sollten, wenn sie in tierischer Begleitung mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus unterwegs sind.
Einheitliche Vorschriften in der Europäischen Union
Für Hunde und Katzen gelten in den EU-Mitgliedstaaten, in Norwegen und Nordirland gewisse Mindeststandards, wenn sie innerhalb dieser Länder verreisen oder aus einem Drittstaat einreisen. Es ist geregelt, dass im privaten Reiseverkehr maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden dürfen. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn die Tiere mit ihren Halterinnen und Haltern dauerhaft umziehen. Ausnahmen hinsichtlich der Anzahl gelten, wenn die Vierbeiner beispielsweise zu einem Tierwettbewerb mitgenommen werden.
Außerdem müssen Haustiere mit ihrer Halterin oder ihrem Halter zusammen reisen, es sei denn, eine andere Person ist hierzu schriftlich ermächtigt worden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bewusstmachen, dass diese Regelungen nicht für Haustiere wie beispielsweise Hamster oder Vögel gelten. Für diese Tiere gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Aufgepasst: Werden die Tiere zu Verkaufszwecken transportiert, gelten die EU-Bestimmungen für den gewerblichen Tierhandel.
EU-Heimtierausweis
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und Nordirland muss ein gültiger EU-Heimtierausweis vorliegen. Hunde und Katzen, die in einen der Staaten gebracht werden, müssen mittels Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen. Beides muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, gelten bei der Einreise in den Drittstaat die dortigen Bestimmungen. Darüber hinaus werden bei der Wiedereinreise in die EU je nach Urlaubsland weitere Bescheinigungen benötigt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes nach.
„Auch, wenn die Bestimmungen zum EU-Heimtierausweis in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Nordirland gelten, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig vor der Abreise über länderspezifische Besonderheiten informieren“, rät Julia Kreidel, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. So unterscheiden sich zum Beispiel die Regelungen zu verbotenen Hunderassen weiterhin auch innerhalb der Europäischen Union. Jeder Mitgliedstaat regelt selbst, welche Rassen als gefährlich eingestuft und daher nicht mitgenommen werden dürfen. Und in Finnland, Irland und Malta gelten beispielsweise verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Bandwurmbehandlung.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Herrchen und Frauchen sind für ihr Tier verantwortlich. Verfügt der Hund zum Beispiel nicht über den erforderlichen Tollwutimpfschutz, kann er entweder auf Kosten des Tierhalters in die Heimat zurückgebracht oder kostenpflichtig von einem Tierarzt geimpft und unter amtliche Quarantäne gestellt werden. In Extremfällen kann sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden.
Vierbeiner über den Wolken: Hund und Katze im Flugzeug
Wenn Sie mit Ihrem Haustier fliegen möchten, sollten Sie sich vor der Buchung darüber informieren, ob die jeweilige Airline Tiere akzeptiert bzw. den Transport auf bestimmte Rassen beschränkt. Außerdem unterscheiden sich die Regelungen in Bezug auf Kosten und zulässige Anzahl der Tiere. Zumeist besteht die Möglichkeit, das Tier entweder als Übergepäck in einer Transportbox im Frachtraum oder kleine Tiere, in einem sogenannten Weichschalenbehälter, in der Kabine mitzunehmen.
Wichtig: Lassen Sie sich im Vorfeld von der Airline schriftlich bestätigen, dass diese Ihr Tier am jeweiligen Tag und auf dem ausgewählten Flug akzeptiert. Erkundigen Sie sich außerdem, wann Sie mit dem Tier zum Check-in erscheinen müssen. Und lesen Sie die Hinweise und Beförderungsbedingungen aufmerksam durch! Häufig gelten bestimmte Anmeldefristen. Bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen kann die Airline den Transport des Tieres verweigern.
Auch auf Flugreisen liegt die Einhaltung der Einreisebestimmungen in der Verantwortung des Tierhalters. Fluggäste können einen Dienstleister beauftragen (einen sogenannten „animal shipper“), der sich um die Abholung, den Check-in und alles Weitere kümmert.
Gut zu wissen: Der Airline-Dachverband IATA („International Air Transport Association“) macht allgemeine Vorgaben, die für den Transport von Tieren im Flugzeug gelten. Es bestehen beispielsweise Mindestabmessungen für die Größe und Beschaffenheit der Transportboxen.
Hund und Katze in Bus und Bahn
Je nach Verkehrsbetrieb und EU-Land gelten unterschiedliche Vorschriften zur Mitnahme von Haustieren, EU-weite Regelungen gibt es nicht. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Reise.
Im spanischen Hochgeschwindigkeitszug AVE dürfen zum Beispiel Hunde und Katzen bis 10 kg Gewicht mitfahren.
Bei der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahn können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze kostenlos mitnehmen, allerdings in einer Transportbox (maximal 70 x 30 x 50 cm). Größere Hunde brauchen, sofern es keine Assistenzhunde sind, ein eigenes Ticket. Haben sie einen eigenen Fahrschein, dann gelten die gleichen Bahngastrechte bei Zugausfall und Verspätung wie für die Halterinnen und Halter.
Außerdem gilt in vielen Zügen für Hunde Leinenzwang und Maulkorbpflicht.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Internet: www.cec-zev.eu