Wenige Tage vor Ablauf der Frist am 31. Januar hat nur wenig mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben. Als Folge stand für säumige Eigentümer bislang ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro im Monat und ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro im Raum. Doch dies wird wohl noch nicht passieren. Die meisten Bundesländer wollen säumigen Grundeigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken. Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip empfiehlt, die Grundsteuererklärung trotzdem so schnell wie möglich abzugeben. Auf Finanztip.de gibt es eine detaillierte Ausfüllhilfe für Erklärungen in allen Bundesländern.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Bislang war im Detail noch nicht klar, was passiert, wenn Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht abgeben. Als mögliche Konsequenz wurden Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bei verspäteter Abgabe sowie Zwangsgelder bis 25.000 Euro gehandelt. „Bekannt war bisher nur, dass es keine automatischen Verspätungszuschläge geben wird. Das ist im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung so festgelegt“, sagt Jörg Leine, Steuerexperte bei Finanztip.de.
Die Abfragen von Finanztip ergaben, dass in den meisten Bundesländern zuerst Erinnerungsschreiben verschickt werden. In einigen Ländern sollen Verspätungszuschläge sogar erst nach diesen Schreiben festgesetzt werden können. So sieht es im Detail aus:
„Auffällig ist, dass in keinem Bundesland die große Drohkulisse aufgebaut wird“, sagt Steuerexperte Leine. „Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt. Strafgelder dürften nach diesen Aussagen eher die Ausnahme als die Regel sein. Das gilt aber ausdrücklich nicht für die, die gar nicht abgeben“, erklärt Leine.
Die möglichen 25 Euro Verspätungszuschlag im Monat klingen nach nicht viel, doch zurücklehnen sollten sich Eigentümer trotzdem nicht. Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde. Und das ist die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. Eine solche Schätzung kann auf lange Sicht teuer werden. Neben einem vorherigen Zwangsgeld droht auch eine unnötig hohe Grundsteuer ab 2025. „Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre“, erklärt Leine.
Grundstückseigentümer haben es immer noch in der Hand, solchen finanziellen Ärger zu vermeiden. „Wer die Erklärung noch zeitnah kurz nach Fristende abgibt, sollte um einen Verspätungszuschlag oder schlimmeres herumkommen“, ist sich Leine sicher. Die Kosten für einen Steuerberater oder für eine Software können sich zudem die meisten Betroffenen sparen. Denn die Grundsteuererklärung ist bei weitem nicht so komplex wie die normale Steuererklärung. „Die Grundsteuer lässt sich recht einfach und vor allem kostenlos auf dem Steuerportal Elster erledigen. Allerdings nur mit einer guten Schritt-für-Schritt-Anleitung“
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Quelle: Finanztip Verbraucherinformation GmbH – ein Unternehmen der Finanztip Stiftung
Internet: http://www.finanztip.de
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