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Essen und Getränke zum Mitnehmen: Mehrwegangebotspflicht – So wird’s umweltfreundlicher

Antworten und Tipps rund um die neue Mehrwegangebotspflicht von der Verbraucherzentrale NRW

Umweltbewusste Verbraucher:innen können jetzt leichter Müll vermeiden, wenn sie unterwegs Speisen oder ein Getränk genießen möchten. Seit dem 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter anzubieten. „Täglich entstehen in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungabfall durch Take-away-Verpackungen wie Kaffeebecher, Salatschalen oder Sushiboxen. Künftig haben Kund:innen häufiger die Wahl zwischen Ein- und Mehrweg und können auch einfacher selbst mitgebrachte Becher, Schalen und Boxen befüllen lassen“, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt die wichtigsten Fragen und gibt Tipps für den „To go“-Alltag.

 Bild von Marco Wydmuch auf Pixabay 

  • Wer muss Mehrweg anbieten?
    Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastikverpackungen (wie Menüschalen oder Boxen aus Kunststoff)  oder Getränke in To-go-Bechern (egal aus welchem Material) verkaufen. Dazu gehören etwa Restaurants, Cafés, Kantinen, Imbisse, Supermärkte mit Fertigsalattheken, Bäckereien oder Metzgereien. Die Mehrwegbehälter sind als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten und die Kund:innen müssen auf das Mehrwegangebot deutlich sichtbar hingewiesen werden.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Nur sehr kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeiter:innen und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Ketten – zum Beispiel Imbisse und Bäckereien an Bahnhöfen – können von der Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen.
  • Sind Take-away-Angebote in Mehrweg teurer?
    Mehrwegalternativen dürfen nicht teurer sein als das Angebot in Einweg. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (zum Beispiel bei Kaffee zum Mitnehmen klein, mittel, groß) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Sie müssen die Gefäße reinigen und dafür Sorge tragen, dass diese hygienisch einwandfrei sind.
  • Wie hoch ist das Pfand?
    Die Pfandhöhe für einen Kaffeebecher beträgt etwa einen Euro, für andere Gefäße müssen Kund:innen vier bis zwölf Euro hinterlegen. Manche Poolsysteme funktionieren über eine App, die die Ausleihe registriert und erst kassiert, wenn das Gefäß nicht zurück gebracht wird. Verbraucher:innen sollten sich bei der Bestellung informieren, wie das jeweilige Mehrwegsystem funktioniert, wo sie die Behältnisse zurückgeben können und wie das Pfand erstattet wird.
  • Welche Mehrwegsysteme gibt es?
    Die Ausgabe und Rücknahme von Mehrweggeschirr kann vom einzelnen Gastronomen, im lokalen Zusammenschluss mehrerer Betriebe oder überregional organisiert sein. Verschiedene Unternehmen bieten sogenannte Poolsysteme an, damit die gastronomischen Betriebe ihrer Pflicht nachkommen können. „Coffee to go“ im Mehrwegbecher ist schon weit verbreitet, aber inzwischen gibt es auch Mehrweg-Schalen und -Behälter aus unterschiedlichen Materialien.

  • Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pizzakartons und Aluschalen?
    Mit der neuen Regelung im Verpackungsgesetz setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um. Diese hat zum Ziel, den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu verringern. Gastro-Betriebe, die Take-away-Angebote in Aluminium- oder Papp-Einweg ohne Plastikanteile abfüllen, müssen nichts ändern. Bei Einweg-Bechern muss aber auf jeden Fall eine Mehrwegvariante angeboten werden, egal aus welchem Material der Becher ist. Es gibt also kein generelles Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot.
  • Was ist mit eigenen Gefäßen?
    Beruhte das Befüllen von mitgebrachten Kundengefäßen bislang auf Freiwilligkeit, so sind Betriebe ohne eigenes Mehrwegsystem jetzt dazu verpflichtet, den Kaffeebecher oder die Lunchbox der Gäste anzunehmen und Speisen und Getränke abzufüllen. Wer häufig „to go“ kauft oder Essen zum Abholen bestellt, kann sich eigene gut schließende Becher und Dosen zulegen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Glas-, Porzellan- oder Edelstahlbehälter. Sie sind zwar teurer in der Anschaffung, dafür aber langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen.

Weiterführende Infos und Links:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/79833

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw

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