Verbraucher

Wenn Fake-Shops das Weihnachtfest verderben

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum sicheren Online-Kauf

Vor Weihnachten boomt der Online-Handel wie zu kaum einer anderen Zeit des Jahres. Das lockt auch Betrüger:innen an, die mit gefälschten Online-Shops ein gutes Geschäft machen wollen. Die Internetseiten sehen professionell aus. Das vermeintliche Angebot ist gut. Doch dann kommt die bestellte Ware nicht an. „Gerade in der Weihnachtszeit sollten Verbraucher:innen wachsam sein und einen Online-Shop genau prüfen“, sagt    Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Dafür bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Online-Anwendung an, mit der man einen Shop vor der Bestellung auf Echtheit kontrollieren kann. Damit der Online-Geschenkekauf keine bösen Überraschungen bereithält, hat die Verbraucherzentrale NRW einige Tipps zusammengestellt. 

Bild von Adrian auf Pixabay

  • Bei aktuell knappen Produkten misstrauisch werden
    Gerade Elektronikprodukte und Spielwaren sind begehrte Geschenke in der Weihnachtszeit. Aktuell kann es bei bestimmten Waren zu Lieferengpässen kommen. Fakeshops nutzen es aus, wenn ein Produkt gerade knapp und in seriösen Shops nicht verfügbar ist. Misstrauen ist auch angebracht, wenn sich auf einer Shop-Seite auffallend günstige Angebote häufen.
  • Alle Angaben prüfen
    Interessierte Käufer:innen sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten oder bleibt am Ende des Bestellvorgangs nur die Vorkasse übrig? Gibt es eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie z.B. „Trusted Shop Guarantee““(Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.
  • Bei Vorkasse vorsichtig sein
    Kund:innen werden oft bis zum Anklicken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben sie aber plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher:innen, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind z.B. Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung muss erst überwiesen werden, wenn die Ware angekommen ist. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Überweisung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.
  • Kostenlosen Fakeshop-Finder nutzen
    Mittels einer künstlichen Intelligenz sucht der Fakeshop-Finder ständig gezielt nach fragwürdigen Angeboten im Internet. Dazu werden verschiedene Merkmale, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind, geprüft – etwa ein fehlendes Impressum, eine Umsatzsteuer-ID, die es gar nicht gibt, aber auch technische, sprachliche und strukturelle Merkmale. Verbraucher:innen geben einfach die URL des Shops ein, für den sie sich interessieren und erhalten nach wenigen Sekunden ein Ergebnis in Ampel-Form: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist.
  • Zahlungen rückgängig machen
    Wer schon Geld überwiesen, aber Verdacht geschöpft hat, sollte so schnell wie möglich seine Bank kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Das Zeitfenster ist jedoch sehr eng. Manchmal ist ein Stopp noch einige Stunden nach der Bestellung möglich. In anderen Fällen lässt sich die Überweisung aber auch schon wenige Minuten oder gar Sekunden später nicht mehr rückgängig machen. Bei Lastschrift kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug zurückgezogen werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. 

Weiterführende Infos und Links:

Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW:

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw

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