Jedes Jahr schmücken rund 30 Millionen Deutsche ihr Heim mit einem Weihnachtsbaum. Ob Nordmanntanne, Blaufichte oder Nobilis – viele werden vom Verkaufsstand mit dem Auto nach Hause transportiert. Die Experten von DEKRA erklären, was zu beachten ist, damit der Baum ans Ziel gelangt, ohne Schaden anzurichten.
„Wer den Weihnachtsbaum mit dem Auto transportiert, muss darauf achten, dass der Baum den Fahrer nicht behindert oder in irgendeiner Form die Sicht einschränkt“, sagt Martin Kugele, Sachverständiger bei DEKRA. „Daher empfiehlt es sich, die Zweige mit einem Netz einzufassen, wie dies an den Verkaufsstellen in der Regel geschieht.“
Bei Fahrzeugen mit Dachreling oder Gepäckträger lässt sich der Baum gut auf dem Autodach befördern. Mit dem Stamm nach vorn ausgerichtet, wird er mit reißfesten Spanngurten gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert. Expander reichen hier nicht aus: Wie Crashtests zeigen, kann sich der Baum sonst bei einer Vollbremsung lösen und zum gefährlichen Geschoss werden. Auch beim Transport auf dem Anhänger muss der Baum fest verzurrt werden.
Viele schieben den Baum einfach durch die geöffnete Heckklappe in den Innenraum. Hier ist der Baum so zu fixieren, dass er nicht die Sicht oder Bewegungsfreiheit des Fahrers behindern oder verrutschen kann. Mit einer Schutzfolie schützt man den Innenraum vor Verschmutzung: Klebriges Baumharz ist schwer zu beseitigen. Achtung: Bei einer Fahrt mit geöffneter Heckklappe können schädliche Abgase in den Fahrgastraum eindringen. Deshalb ist eine gute Belüftung des Innenraums wichtig.
Häufig ragt der Baum mehr oder weniger weit über das Fahrzeugheck hinaus. „Steht er mehr als einen Meter über die Rückstrahler hinaus, muss bei Tageslicht an der Spitze ein rotes Fähnchen oder Schild von 30 mal 30 Zentimeter Größe hängen“, erklärt Kugele.
„Wird es schon dunkel oder die Sicht ist schlecht, sind eine aktive rote Leuchte und ein roter Rückstrahler ein Muss. Die Leuchte darf maximal 150 Zentimeter, der Rückstrahler höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein.“ Vor dem Losfahren schaut man besser noch einmal nach, ob nicht die Rücklichter oder das Kennzeichen verdeckt sind.
Über die Fahrzeugseite hinaus darf der Christbaum gar nicht überstehen, nach vorn nur in Ausnahmefällen. Nur wenn er in 2,50 Meter Höhe über der Fahrbahn angebracht ist, darf er nach vorn um 50 Zentimeter hinausragen.
Quelle: DEKRA e. V. Stuttgart
Internet: http://www.dekra.de
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