Zum Jahresende können sich viele Beschäftigte auf eine zusätzliche Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Auch wer von einer Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, darf einen Teil des Weihnachtsgeldes behalten. „Bis zu 670 Euro bleiben davon pfändungsfrei im Geldbeutel”, erklärt Christoph Zerhusen, Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. „Bei einer Kontopfändung müssen Schuldner:innen allerdings selbst aktiv werden, um vom Weihnachtsgeld zu profitieren.” Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was bei der Pfändung des Weihnachtsgeldes zu beachten ist.
Weiterführende Infos und Links:
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: https://www.verbraucherzentrale.nrw
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