Zum Jahresende können sich viele Beschäftigte auf eine zusätzliche Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Auch wer von einer Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, darf einen Teil des Weihnachtsgeldes behalten. „Bis zu 670 Euro bleiben davon pfändungsfrei im Geldbeutel”, erklärt Christoph Zerhusen, Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. „Bei einer Kontopfändung müssen Schuldner:innen allerdings selbst aktiv werden, um vom Weihnachtsgeld zu profitieren.” Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was bei der Pfändung des Weihnachtsgeldes zu beachten ist.
Weiterführende Infos und Links:
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: https://www.verbraucherzentrale.nrw
Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…
An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…
Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…
Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…
Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…
Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…