Wer ins Krankenhaus muss, hat häufig die Sorge, während der Genesung im Haushalt auf sich alleine gestellt zu sein. Tatsächlich besteht jedoch nach einer Behandlung im Krankenhaus Anspruch auf eine Haushaltshilfe, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das gilt auch nach ambulanten Eingriffen und wenn man zuhause schwer erkrankt.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel für bis zu vier Wochen pro Krankheitsepisode, wenn Betroffene alleine leben oder Ehepartner nicht mit einspringen können. Die Haushaltshilfe kann Wäsche waschen, putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen. Man kann eine professionelle Kraft damit beauftragen oder eine vertraute Person.
Betroffene brauchen für die Beantragung bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest mit Diagnose und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen, Zeitraum und Umfang der Hilfe. Allerdings ist ein Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten Pflicht, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Dies entfällt nur bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Mehr unter www.verbraucherzentrale.de/node/11554
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
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