Ein Vertrag ist im Internet schnell abgeschlossen. Häufig reicht es, hierfür den Button „Jetzt kaufen“ anzuklicken. Diesen wieder zu kündigen, erweist sich in der Regel als wesentlich schwieriger. Das soll sich jetzt ändern. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über faire Verbraucherverträge zum 1. Juli 2022 für Verträge im Internet einen verpflichtenden Kündigungsbutton eingeführt. Er dient dazu, Kündigungsprozesse für Verbraucher*innen zu vereinfachen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) begrüßt diese Maßnahme.
Die Regelungen für den Kündigungsbutton gelten, wenn Verbraucher*innen einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über eine Website abschließen, der auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet ist und das Unternehmen zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet. Dies sind beispielsweise Zeitschriftenabonnements, Telekommunikationsverträge oder auch Verträge mit Streamingdiensten.
„Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verbraucher*innen den Vertrag im Internet geschlossen haben, sondern lediglich, dass es die Möglichkeit dazu gibt“, erklärt Gabriele Gers, Juristin beim VSB. Wenn zum Beispiel ein Telekommunikationsvertrag im Ladengeschäft abgeschlossen wird, er aber auch im Internet zur Verfügung steht, kann dieser auch über den Kündigungsbutton im Internet gekündigt werden. Die Regelung gilt nicht bei Verträgen, für die gesetzlich eine strengere Formvorschrift gilt und für Verträge in Bezug auf Finanzdienstleistungen.
Wichtig: „Der Kündigungsbutton gilt nicht nur für Neuverträge, sondern auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden“, so Gers.
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: https://verbraucherservice-bayern.de
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