Informationen zur Krankschreibung: Beim Hausarzt, per Videosprechstunde oder über das Telefon
In Familien breiten sich Infekte oft mit rasender Geschwindigkeit aus. Manche davon setzen auch die Eltern so stark außer Gefecht, dass an Arbeiten nicht mehr zu denken ist. Gleichzeitig sollten kranke Personen aufgrund des Ansteckungsrisikos erst einmal zu Hause bleiben. Denn neben Corona können sich auch andere Infekte schnell übertragen werden, sodass sich die Kollegen reihenweise anstecken.
Verschiedene Wege führen zur AU-Bescheinigung
Wird ein Arbeitnehmer vom Arzt krankgeschrieben, erhält er eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Eine solche Bescheinigung wird beispielsweise bei grippalen Infekten, Erkältungen und anderen Infektionskrankheiten, aber auch bei Verletzungen und psychischen Erkrankungen ausgestellt. Arbeitnehmer haben dabei verschiedene Möglichkeiten. Neben dem Besuch beim Hausarzt bietet sich beispielsweise auch die Krankschreibung per Videosprechstunde an.
Ab welchem Tag ist eine AU-Bescheinigung vorzulegen?
Das entscheidet der Arbeitgeber individuell. Tatsächlich dürfte er bereits ab dem ersten Tag von seinen Angestellten eine Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit verlangen. In vielen Unternehmen gilt aber eine Schonfrist von drei Tagen. In dieser Zeit lassen sich viele kleinere Infekte gut auskurieren. Der Arbeitnehmer spart sich den Gang zum Arzt. Um den Anforderungen des Arbeitgebers gerecht zu werden, sollten Arbeitnehmer früh klären, welche Regelung in ihrem Betrieb gilt.
Vom Hausarzt krankschreiben lassen
Wer eine AU-Bescheinigung benötigt, macht sich meist noch auf den Weg zum Hausarzt. Da dieser die persönliche Krankheitsgeschichte kennt, ist das auch erst einmal eine gute Idee. Leider sind viele Hausarztpraxen komplett überfüllt, sodass schon mit Termin oft mit langen Wartezeiten gerechnet werden muss. Wer aber plötzlich krank wird, hat in der Regel keinen Termin und muss in die freie Sprechstunde. Bei vielen Ärzten ist es sinnvoll, so früh wie möglich aufzutauchen. Denn meist werden die Patienten der Reihe nach entsprechend ihrer Ankunftszeit behandelt.
Der Hausarzt stellt dem Patienten eine AU-Bescheinigung aus. Diese kann er dann oft schon digital beim Arbeitgeber einreichen, was viel Bürokratie erspart. Außerdem muss der Arbeitnehmer nicht mehr daran denken, seine Bescheinigung selbst einzureichen.
Wie funktioniert die Krankschreibung per Videosprechstunde?
Berufstätige haben mittlerweile die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Ein Fernarzt stellt ihnen dann das notwendige Attest aus. Das ist eine große Erleichterung für viele Menschen. Denn gerade wer sich krank und unwohl fühlt, kann sich schöneres vorstellen als einen Vormittag im überfüllten Wartezimmer des Hausarztes zu verbringen. Diese Methode der Krankschreibung ist jedoch begrenzt. Denn sie schließt körperliche Untersuchungen aus. Für typische Erkältungen ist sie aber perfekt geeignet. Denn das Ganze funktioniert denkbar einfach. Der Berufstätige vereinbart einen Termin für die Videosprechstunde und lädt sich die AU-Bescheinigung anschließend herunter. Diese kann er dann digital einreichen.
Ist auch eine Krankschreibung per Telefon möglich?
Aktuell (Stand August 2022) besteht nicht die Möglichkeit, am Telefon eine Krankschreibung zu erlangen. Während der Corona-Pandemie wurde diese Regelung zur Entlastung der Hausärzte und zur Verringerung des Infektionsrisikos zeitweise praktiziert. Sie ist aber bereits im Mai 2022 ausgelaufen. Ob die telefonische Krankschreibung in der Zukunft zurückkommen wird, steht in den Sternen. Eine Videosprechstunde bringt aber die gleichen Vorteile mit sich und macht es zugleich möglich, dass sich Arzt und Patient von Angesicht zu Angesicht sehen.
Was gilt, wenn das Kind krank ist?
Berufstätige Eltern stehen vor einem Problem, wenn das Kind krank wird und auf die Schnelle keine Betreuung organisiert werden kann. Deswegen hat der Gesetzgeber Eltern einen Anspruch auf Freistellung verliehen. Diese dürfen sie bei Kindern unter 12 Jahren, die im eigenen Haushalt leben, für bis zu 20 Tage im Jahr nutzen. Allerdings erfolgt die Freistellung unbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich betroffene Eltern aber ein Kinderkrankengeld auszahlen lassen. Die 20 Tage gelten für alleinerziehende berufstätige Elternteile. Falls beide Eltern berufstätig sind und auch mit im Haushalt leben, bekommt jeder zehn Tage Anspruch auf Freistellung.