Reise und Urlaub

Unfall im EU-Ausland – Praktische Tipps für Autofahrer

Gehören in jedes Handschuhfach: Grüne Karte und Europäischer Unfallbericht

Noch vor der Abreise in den Urlaub gilt es vorzusorgen: In das Handschuhfach gehört neben einer gültigen „Grünen Karte“, die nachweist, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht, auch der Europäische Unfallbericht. Er hilft dabei, einen Unfallschaden im Ausland leichter aufzunehmen, und später den Schaden zu regulieren. 

In der Broschüre „Unfall im EU-Ausland“ des EVZ finden sich drei Europäische Unfallberichte, je einer in Deutsch, Englisch und Französisch. Das ist praktisch für den Fall, dass der Unfallgegner eine andere Sprache spricht. So haben beide einen Bericht zum Mitnehmen. 

Bild von Tumisu auf Pixabay

Notwendige Schritte: Von der Unfallaufnahme bis zur Schadensregulierung

Falls es im Ausland zum Unfall kommt, ist es wichtig, noch vor Ort die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer sollten sich die Kontaktdaten sowohl aller Unfallbeteiligten als auch möglicher Zeugen aufschreiben.

Der Unfallbericht muss sorgfältig ausgefüllt werden, damit der Hergang später rekonstruiert werden kann. Auch Beweisfotos mit Smartphone oder Fotoapparat sind dabei zwingend anzuraten.

Seinen Schaden sollte man möglichst schnell der gegnerischen Versicherung melden. Jedes Versicherungsunternehmen muss in allen EU-Staaten einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen, so auch in Deutschland. Dieser bearbeitet im Auftrag der ausländischen Versicherung die Schadensersatzansprüche deutscher Autofahrer.

Ansprechpartner und Hilfestellung

Beim „Zentralruf der Autoversicherer“ kann anhand des KFZ-Kennzeichens in Erfahrung gebracht werden, bei wem das Fahrzeug versichert ist und wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist, falls dies nach dem Unfall nicht mitgeteilt wurde.  

Sollte es im Nachhinein zu Schwierigkeiten bei der Unfallabwicklung kommen, helfen die Juristinnen und Juristen des EVZ Deutschland kostenlos weiter: Kontaktformular des EVZ.
 
Ein gedrucktes Exemplar der Broschüre „Unfall im EU-Ausland“ kann per Mail an info@cec-zev.eu kostenlos angefordert werden.  

Hilfreiche Auskünfte zum Autofahren in Europa mit Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall gibt auch unser Online-Tool „Mit dem Auto ins Ausland“ (auto-app.eu).

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Internet: www.evz.de

Recent Posts

Rückruf: Metallfäden in verschiedenen Tiefkühl-Aufläufen möglich

Die Prima Menü Vertriebs GmbH & Co. KG ruft verschiedene Tiefkühl-Aufläufe in der 400/450-Gramm-Packung über…

13 Stunden ago

Rückruf: Metallfremdkörper in Trattoria Alfredo Picco Pizzi Drei Käse via Lidl möglich

Der Hersteller Ospelt Food Establishment informiert über den Rückruf des Tiefkühlartikels Trattoria Alfredo Picco Pizzi…

18 Stunden ago

Rückruf: Metallstückchen in Zaziki und French Dressing von Block House möglich

Die Block Foods AG informiert über den Rückruf der Produkte Block House Zaziki mit dem…

20 Stunden ago

ÖKO-TEST Bitterschokolade: Lindt fällt mit „ungenügend“ durch

Dieses Ergebnis hat einen bitteren Beigeschmack: ÖKO-TEST kann für keine Schokolade im Test Kinderarbeit sicher…

21 Stunden ago

Das Schweigen brechen – Engagement gegen Gewalt an Frauen

Mitmachaktion „Das Schweigen brechen“ ruft zu Engagement gegen Gewalt an Frauen auf! Die Zahlen von…

21 Stunden ago

Rückruf: Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei Holz Zählrahmen für Kinder

Die EDCO Eindhoven B.V. informiert über den Rückruf des Kinderartikels Zählrahmen / Abakus aus Holz…

22 Stunden ago