In unserem Alltag schließen wir ständig Verträge ab. Manchmal sogar mehrmals täglich. Wer sich morgens beim Bäcker ein belegtes Brötchen kauft, schließt einen Kaufvertrag ab. Durch den Friseurbesuch am Nachmittag geht man einen Dienstleistungsvertrag ein. Und wenn am Abend das Fahrrad zur Reparatur gebracht wird, kommt ein Werkvertrag zustande. In all diesen Fällen ist keine Unterschrift erforderlich, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Selbst ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Nur für wenige Vertragstypen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Immobilienkauf, einer Bürgschaft oder einer Schenkung.
Die Unterschrift ist also eher die Ausnahme als die Regel. Trotzdem gehen viele Menschen davon aus, dass erst die Unterschrift einen Vertrag endgültig besiegelt. Diese Fehlannahme kann zu bösen Überraschungen führen. So schließen Verbraucher:innen immer wieder ungewollt und nichtsahnend Verträge am Telefon ab. Denn auch hier reicht die mündliche Einwilligung häufig aus. Unseriöse Firmen nutzen das aus und versuchen gezielt, ihre Verträge am Telefon unterzujubeln.
Die gute Nachricht: Wer einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hat, kann ihn binnen 14 Tagen widerrufen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbaucherzentrale.nrw
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