Verbraucher*innen, die den Rundfunkbeitrag vierteljährlich überweisen, müssen zukünftig selbstständig an die pünktliche Zahlung denken. Denn der Beitragsservice (früher „GEZ“) versendet seit diesem Jahr an die Quartalszahler keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. Begründet wird die neue Vorgehensweise mit der Schonung verschiedener Ressourcen. Betroffene erhalten eine einmalige Information über diese Umstellung und werden künftig nur noch bei grundlegenden Änderungen, wie z.B. Beitragsanpassungen, kontaktiert.
„Wie bei den meisten wiederkehrenden Zahlungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu begleichen“, so Carina Schütz, Volljuristin und Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Bürger*innen können diesen per Überweisung bezahlen – dies ist nach wie vor im jährlichen oder halbjährlichen Turnus (hierfür werden weiterhin Zahlungsaufforderungen verschickt), als auch vierteljährlich möglich. Bei der Zahlweise pro Quartal ist der Zahlende jetzt selbst dafür verantwortlich, dass die Beiträge pünktlich eingehen, sonst drohen Säumniszuschläge. „Wer weniger Aufwand vorzieht, richtet einen Dauerauftrag bei seiner Bank ein“, so Schütz. Auf diese Weise ist die Pünktlichkeit der Zahlung stets gewährleistet. Ähnlich bequem und noch etwas verbraucherfreundlicher ist das SEPA-Lastschriftverfahren: „Wer dem Beitragsservice ein solches Mandat erteilt, kann im Falle eines Fehlers Beiträge über seine Bank zurückholen lassen“, so die Expertin.
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de
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