• foodwatch: Wichtiger, aber noch nicht ausreichender Schritt für mehr Verbraucherschutz
• Bundesernährungsminister Cem Özdemir muss Nulltoleranz für krebsverdächtige Mineralöle in allen Lebensmitteln durchsetzen!
Die Europäische Union will Grenzwerte für Mineralölverunreinigungen in Lebensmitteln einführen. Darauf hat sich der zuständige EU-Ausschuss (PAFF-Committee) geeinigt. Für sogenannte aromatische Mineralöle (MOAH), die unter Verdacht stehen, krebserregend und erbgutverändernd zu sein, sollen ab sofort in allen Lebensmitteln Obergrenzen gelten.
foodwatch bezeichnete die Entscheidung als wichtigen, wenn auch nicht ausreichenden Schritt für mehr Lebensmittelsicherheit in Europa. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesernährungsminister Cem Özdemir auf, sich in Brüssel für eine konsequente Nulltoleranz gegenüber krebsverdächtigen Mineralölen in allen Lebensmittelkategorien einzusetzen und dies jetzt in Deutschland mit den Bundesländern voranzutreiben. foodwatch setzt sich seit Jahren für eine Null-Toleranz-Grenze von Mineralöl in Lebensmitteln ein. Zuletzt hatte die Verbraucherorganisation Ende 2021 Laboranalysen veröffentlicht, wonach sich der verantwortliche EU-Ausschuss mit der Belastung von MOAH in Lebensmitteln befasste.
„Obwohl die Gesundheitsgefahren durch Mineralölverunreinigungen seit Jahren bekannt sind, haben Lebensmittelriesen wie Unilever, Danone und Nestlé das Problem immer heruntergespielt – und die Verantwortlichen in Brüssel und Berlin haben zugeschaut. Endlich machen auch die EU-Expert:innen klar: Mineralöle sind gefährlich und gehören nicht auf unsere Teller. Herr Özdemir muss eine konsequente Nulltoleranz für krebsverdächtige Mineralöle in Deutschland und der EU durchsetzen. Das ist die einzige Maßnahme, um diese vermeidbare Krebsrisiko von unseren Tellern zu verbannen. Alle Lebensmittelfirmen müssen ihre Produkte endlich sauber halten“, sagte Saskia Reinbeck von foodwatch.
Der EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) setzt sich aus Vertreter:innen aller EU-Länder und der Europäischen Kommission zusammen. Die Entscheidung für Mineralöl-Grenzwerte fiel in der Sitzung am 21. April. Die Regelung gilt ab sofort, ist jedoch noch nicht rechtsverbindlich. Die Mitgliedstaaten können individuell entscheiden, ob sie die Anforderungen durchsetzen. Ende 2022 will die EU-
Konkret empfiehlt der EU-Ausschuss folgende Grenzwerte: Für trockene Lebensmittel mit einem geringen Fett-/Ölgehalt von bis zu 4 % sind bis zu 0,5 mg/kg MOAH zulässig, für Lebensmittel mit einem höheren Fett-/Ölgehalt von mehr als 4 % sind bis zu 1 mg/kg MOAH erlaubt und für Fette und Öle sind bis zu 2 mg/kg MOAH gestattet. foodwatch betonte, dass schon jetzt technisch möglich wäre, 1 mg/kg MOAH in Pflanzenölen nachzuweisen. Der Grenzwert von 2 mg in Pflanzenölen sei demnach zu hoch. Nach Ansicht der Organisation sollte in keinem Lebensmittel MOAH nachgewiesen werden können.
Mineralöle sind die größte Verunreinigung im menschlichen Körper. Die EFSA beschreibt besonders die „aromatischen Mineralöle“ (MOAH) als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten. Neben Maschinen bei Ernte und Verarbeitung kann auch die Verpackung der Grund für die Mineralöl-Verunreinigung sein. So enthalten zum Beispiel Verpackungen aus Altpapier oft Mineralöle aus Druckfarben, die auf Lebensmittel übergehen können.
Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de
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