Angaben zur Haltungsform und Herkunft sind nur bei rohen Eiern Pflicht
Laut Wilhem Busch ist das Osterfest alljährlich für den Hasen recht beschwerlich. Damit die Auswahl der Ostereier für zu Hause leicht fällt, gibt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Tipps. Denn die Kennzeichnungspflicht ist bei rohen und gefärbten Eiern unterschiedlich, und auch bei der Haltbarkeit oder für Allergiker gibt es einiges zu beachten.
Handelsübliche Ostereierfarben, etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften, sind in der Regel unbedenklich. Die enthaltenen Farbstoffe müssen laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sein und sind auch in Süßigkeiten vorhanden. Bei bestimmten Allergien sollte man vorab die Angaben auf der Verpackung prüfen, denn dort muss angegeben sein, welche Farbstoffe genau in den Ostereierfarben stecken.
Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet bei bunten Eiern in Kartons oder Plastikschalen das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe und Name und Anschrift des Anbieters. Angaben zu Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht. Wer auf eine bestimmte Haltungsform der Legehennen Wert legt, etwa auf Freilandhaltung, findet diese Information mittlerweile aber häufig als freiwillige Zusatzinformation auf der Verpackung. Bei loser Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel reicht es, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) muss nicht angegeben sein.
Gekochte selbstgefärbte Eier halten sich etwa zwei bis vier Wochen. Am längsten halten sich nicht-abgeschreckte Eier: Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach mehr als vier Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier müssen dagegen auch bei kühler Lagerung innerhalb von zwei Wochen verzehrt werden. Ist die Schale beschädigt, sollte man sie sofort kühlen und schnell konsumieren. Abzuraten ist von gefärbten Eiern im Handel ohne Nennung des Mindesthaltbarkeitsdatums.
Weiterführende Infos und Links:
Mehr über Eierfarben und Kennzeichnungspflichten unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/10592
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet www.verbraucherzentrale.nrw
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