So wappnet man sich für den Fall einer Infektionen mit Omikron
Quarantäne kommt von „Quaranta”, italienisch für 40. So viele Tage müssen Infizierte sich nicht isolieren. Seit 07. Januar 2021 sind es nur noch zehn Tage. Aber auch für knapp eineinhalb Wochen zu Hause braucht man Vorräte. Und auch Kontaktpersonen sind durch Quarantäne betroffen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt deshalb Tipps von AU-Bescheinigung bis Lohnfortzahlung und Lieferdienst.
Wer Covid-19-Symptome hat oder einen positiven PCR- oder Schnelltest, muss sich isolieren. Haushaltsangehörige oder Kontaktpersonen müssen unter bestimmten Voraussetzungen in Quarantäne. Verlassen darf man die Wohnung nur für einen Test oder einen Arztbesuch. Das bedeutet: Weder der Gang zum Supermarkt ist gestattet noch der Spaziergang mit dem Hund. Betroffene sollten deshalb telefonisch oder online klären, wie man Hundesitter findet oder wer in Mehrfamilienhäusern die Post vor die Wohnungstür legen kann. Hilfe bieten zum Beispiel Nachbarschaftsinitiativen, kirchliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände oder die Stadtverwaltungen.
Da sich Infektionen bei den aktuell sehr hohen Inzidenzzahlen rasch verbreiten, ist es ratsam, bestimmte Vorräte parat zu haben: H-Milch, Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte und länger haltbares frisches Obst und Gemüse wie Äpfel, Zitrusfrüchte, Karotten, Brokkoli, Blumenkohl, Knoblauch oder Zwiebeln. Ersatzweise hilft Tiefkühlobst und -gemüse. Um unnötige Einkäufe und damit Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab die Haltbarkeit der vorhandenen Lebensmittel zu prüfen. Der Körper braucht ausreichend Ballaststoffe und Flüssigkeit, aber wenig Salz, Fett oder Zucker. Nicht nötig sind Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen, „für das Immunsystem“ oder „gegen Viren“. Zu Hause sollte man regelmäßig lüften, auf die Hygiene achten und Wäsche regelmäßig und gründlich waschen. Die Hausapotheke sollte mit Mitteln gegen Husten, Kopfschmerzen und Fieber sowie mit Schnelltests bestückt sein.
Die Verbraucherzentrale NRW rät, vor einer Bestellung die jeweiligen Lieferbedingungen zu prüfen. Derzeit sollten vorzugsweise kontaktlose Angebote mit strengen Hygieneregeln genutzt werden. Außerdem zu beachten ist eine mögliche Wartezeit bei Registrierung, ob ein Mindestbestellwert gilt, welche Versandkosten anfallen und welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Gerade in ländlichen Gegenden kann es begrenzte Liefergebiete oder eine eingeschränkte Warenauswahl geben. Aber auch viele lokale Händler liefern Getränke, Bioware oder Lebensmittel. Auch Apotheken bieten Lieferungen an.
Eine Krankschreibung gibt es nur bei einer bestätigten Covid-19-Infektion mit Symptomen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gibt es derzeit auch telefonisch. Ohne Krankheitssymptome keine AU-Bescheinigung. Typische Covid-19-Symptome der Omikron-Variante sind Atemnot, Husten, Schnupfen, Fieber und Abgeschlagenheit, weniger Geruchs- oder Geschmacksverlust. Bei medizinischen Fragen hilft der Hausarzt telefonisch oder der ärztliche Bereitschaftsdienst mit der bundesweiten Telefonnummer 116 117. Wer in Quarantäne muss, aber arbeitsfähig ist, muss das wenn möglich von zu Hause aus tun. Geimpfte in Quarantäne, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, erhalten wie Erkrankte für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn Beschäftigte sich nicht impfen lassen und in Quarantäne müssen, haben sie seit 1. November 2021 keinen Anspruch mehr auf diese Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: https://www.verbraucherzentrale.nrw
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