Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Trotzdem blüht das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon. Laut Zahlen der Bundesnetzagentur haben Beschwerden über Werbeanrufe im Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Verbraucherzentrale NRW erhält hierzu zahlreiche Beschwerden. Werbeanrufe sind nicht nur nervig, sie haben auch Folgen.
„Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig“, erklärt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die gute Nachricht: Die Verträge können in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen werden. Mit diesen Tipps können sich Verbraucher:innen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.
Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderungen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW >
Einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu Werbezwecken finden Sie hier >
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
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