Starker Schneefall sorgt bei manchen für Freude, bei anderen für Arbeit: Denn es besteht eine Räum- und Streupflicht, die Eigentümer oder auch Mieter treffen kann. Bürgersteige und Zufahrten müssen in der Regel von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei sein. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wer ganz konkret bei Schnee und Glatteis tätig werden muss und welche Versicherungen man haben sollte.
Mehr Informationen über mögliche Schäden durch Eis und Schnee und die richtigen Versicherungen bietet die Webseite: www.verbraucherzentrale.nrw/
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
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