Nach Einstellung der Stromlieferung durch die Stromio GmbH fallen zahlreiche Verbraucher:innen in die Ersatzversorgung zurück und sollen nun teilweise horrende Preise zahlen.
Steigende Preise für Strom und Gas, strauchelnde Versorger, einseitige Kündigungen von Verträgen – seit einigen Monaten gibt es Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Auch die Stromio GmbH (Vertriebsname „Grünwelt Energie“) stellte kurz vor Weihnachten die Stromlieferung für mehrere hunderttausend Haushalte ein. Die einseitige Vertragskündigung von Stromio und die verzögerte Mitteilung an die Betroffenen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW skandalös. Die Haushalte stehen zwar nicht unmittelbar ohne Energie da, sondern fallen automatisch in die Ersatzversorgung des kommunalen Energieanbieters. Doch einige Grundversorger verlangen nun von Neukund:innen Strompreise, die um ein Vielfaches höher liegen als die der Bestandskund:innen. Eine Ungleichbehandlung, die aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW fragwürdig ist.
„Die Spaltung der Grundversorgung in Neu- und Bestandskund:innen widerspricht unserem Verständnis des freien Marktes und der Liberalisierung im Energiemarkt deutlich. Eine Bestrafung oder Schikanierung von Kundenkreisen, die ihren Anbieter gewechselt haben, kritisieren wir“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich aktuell viele ehemalige „Grünwelt Energie“-Kund:innen. „Sie sind in die Grundversorgung zurückgefallen und geradezu verzweifelt über die immensen Strompreise, die einige Energieanbieter für die Ersatzversorgung aufrufen“, so Schuldzinski. „Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt ein Vielfaches der bisherigen monatlichen Stromkosten. Das bringt gerade Haushalte mit weniger Einkommen in Bedrängnis.“
Die Begründung einiger Grundversorger für die neuen Tarife: Für die Neukund:innen müssten nun zusätzliche Energiemengen zu den aktuell höheren Preisen beschafft werden. Das Argument allein ist für Schuldzinski nicht tragfähig: „Es ist Fakt, dass die Beschaffungskosten gestiegen sind. Doch damit lassen sich die teilweise extrem hohen Preise einiger Grundversorger nicht rechtfertigen. Hier liegt der Verdacht nahe, dass Betroffene abgestraft werden sollen, die in der Vergangenheit den Grundversorgern den Rücken zugekehrt haben. Hinzu kommt, dass durch das Abschmelzen der EEG-Umlage auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde der staatliche Anteil am Strompreis zum 1. Januar 2022 deutlich gesunken ist. Außerdem machen die Neukund:innen in der Regel nur einen geringen Anteil am Kundenstamm der Grundversorger aus, sodass sich die Auswirkungen auf die Beschaffungsstrategie in Grenzen halten sollte.“
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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