Rückruf: Gesundheitsgefahr durch Weichmacher in BARFUSS Damen Badeschuhen von Müller

Die Drogeriemarktkette Müller informiert über den Rückruf von BARFUSS Damen Badeschuhen (Zehentrenner) des Lieferanten Isa-Traesko. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Material ein zu hoher Anteil bedenklicher Weichmacher festgestellt.

Der Kunststoff des Produktes enthält zu viel Dibutylphthalat (DBP) (Messwert: 12,3 Gew.-%). Dieses Phthalat (Weichmacher) kann die Gesundheit schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.

Betroffener Artikel


Artikel: BARFUSS Badeschuhe Damen
Design: Zitrone
Größen: 36, 37, 38, 39
Verkaufszeitraum: 15.04.2021 bis 24.09.2021

Die Rückgabe der betroffenen Artikel ist in jeder Müller Filiale möglich. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Kundenservice
Tel.: 00800/17400174

Produktabbildung: MÜLLER HANDELS GMBH & CO. KG 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Quelle: www.produktwarnung.eu 

 


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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