Wenn der Provider nicht liefert, was er verspricht, können ab dem 1. Dezember 2021 Minderungen oder Entschädigungen eingefordert werden.
Der Stream hängt, die Videokonferenz bricht immer wieder ab und selbst das Laden einer Internetseite dauert eine gefühlte Ewigkeit. Das versprochene „High Speed”-Internet entpuppt sich in vielen Haushalten als leere Floskel. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher:innen ab dem 1. Dezember ihre Zahlungen kürzen, wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Auch bei einem Komplettausfall des Internets stehen ihnen Entschädigungen zu. Welche Rechte Verbaucher:innen haben und wie sie diese durchsetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
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Die App der Bundesnetzagentur zur kostenfreien Messung der Datenübertragungsrate finden Sie unter:
Weitere Informationen zu den Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter:
Quellenangabe
Verbraucherzentrale NRW
www.verbraucherzentrale.nrw
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