Kein Alkohol in der Schwangerschaft – BZgA informiert zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ über die Risiken von Alkoholkonsum werdender Mütter
Trinken Schwangere Alkohol, kann das zu bleibenden Schädigungen ihrer ungeborenen Kinder führen. Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ hin: Unter www.kenn-dein-limit.de bietet sie Informationen und Beratung sowie Unterstützung an, um werdende Eltern für die Risiken und Folgen des Konsums von Alkohol in der Zeit der Schwangerschaft zu sensibilisieren.
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10 000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3 000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erklärt: „Kein Baby sollte heutzutage noch mit einer Alkoholspektrumstörung geboren werden! FAS und FASD sind vermeidbare, aber unheilbare Erkrankungen, die Kinder ein Leben lang einschränken. Teilweise in einem sehr erheblichen Ausmaß, so dass sie ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind. Daher: Verzichten Sie unbedingt auf Alkohol während der Schwangerschaft und am besten auch während der Stillzeit – sich selbst und Ihrem Kind zuliebe!“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, betont: „Diese gravierenden Gesundheitsschäden der Kinder, die ein Leben lang bleiben, sind vermeidbar durch Alkoholverzicht in der Schwangerschaft. Deshalb ist es ist wichtig, dass werdende Mütter und Väter sich der Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bewusst sind. Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen kann. Die BZgA informiert und berät zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft und unterstützt werdende Mütter mit der IRIS-Online-Beratungsplattform.“
Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet im Internetangebot www.kenn-dein-limit.de vielfältige Informationen für Schwangere sowie für Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelfer zur Beratung von werdenden Müttern und ihres Umfeldes. Schwangere, denen der Konsumverzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich begleitet von geschulten Therapeutinnen und Therapeuten beim Stopp ihres Alkoholkonsums unterstützen lassen.
Printmaterialien:
– „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
www.bzga.de/infomaterialien/al
– „Informationen über Alkohol. Für Schwangere und ihre Partner“ (Faltblatt in Leichter Sprache)
www.bzga.de/infomaterialien/al
– „Andere Umstände – neue Verantwortung. Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit“
www.bzga.de/infomaterialien/al
– „Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“
www.bzga.de/infomaterialien/al
BZgA-Praxismodule zur Beratung von Schwangeren:
„Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“
www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/bewusst-verzichten-alkoholfrei-in-der-schwangerschaft-praxismodule-fuer-die-beratung-von-schwanger/
Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
sowie unter: www.kenn-dein-limit.de/alkohol
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de
Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:
www.kenn-dein-limit.de/alkohol
www.familienplanung.de/schwang
Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:
IRIS steht für „Individualisierte, risikoadaptierte, internetbasierte Intervention zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren“
www.iris-plattform.de
Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:
Unter der Telefonnummer 0221 – 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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