foodwatch: Behörden müssen weitere Produkt-Rückrufe wegen Ethylenoxid-Belastung anordnen
Der Nahrungsmittelkonzern Mars hat mehrere Eiscremes zurückgerufen. Der in den Produkten eingesetzte Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410) sei mit dem krebserregenden Stoff Ethylenoxid belastet, erklärte das Unternehmen am Dienstag. Betroffen seien verschiedene Chargen der Marken Snickers, Bounty, M&Ms und Twix. Recherchen der Verbraucherorganisation foodwatch hatten zuvor gezeigt, dass Mars seine Snickers-Eiscreme in mehreren EU-Ländern zurückgerufen hatte – in Deutschland die gleichen Chargen hingegen weiterverkaufte. foodwatch hatte Mars deshalb aufgefordert, alle Produkte zurückzurufen, die Ethylenoxid-belastetes Johannisbrotkernmehl (E410) enthalten.
Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich bereits Mitte Juli darauf verständigt, dass alle Lebensmittel öffentlich zurückgerufen werden müssen, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten. Denn es könne „keine sichere Aufnahmemenge“ festgelegt werden. Auch kleinste Mengen des krebserregenden Stoffs könnten für Verbraucher*innen ein Gesundheitsrisiko darstellen.
„Der Rückruf von Mars kommt viel zu spät: Erst nach Druck von foodwatch warnt das Unternehmen die Öffentlichkeit und lässt die Produkte aus den Regalen räumen“, erklärte foodwatch-Kampagnendirektor Oliver Huizinga. „Doch was ist mit anderen Produkten? Während in anderen Ländern seit Wochen tausende Eiscremes und andere Lebensmittel wegen Ethylenoxid-Belastungen zurückgerufen werden, ist in Deutschland bis heute nichts passiert. Die zuständigen Behörden müssen jetzt endlich alle Hersteller, die E410 verwenden, überprüfen und notfalls Rückrufe anordnen. Ein krebserregender Stoff hat in unserem Essen nichts verloren.“
In einem Brief an die Verbraucherminister*innen der Länder äußerte foodwatch bereits Ende Juli die Sorge, „dass Lebensmittelunternehmen die Problematik nicht mit ausreichender Priorität behandeln“. Die Länderministerien müssten ihre Lebensmittelüberwachungsbehörd
Das Gas Ethylenoxid ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) krebserregend und erbgutschädigend. Rückstände in Lebensmitteln seien grundsätzlich „unerwünscht“. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gebe es nicht. Während Ethylenoxid in der Lebensmittelproduktion der EU verboten ist, wird es jedoch in etlichen Drittstaaten zur Bekämpfung von Pilzen und Bakterien eingesetzt.
Quellen und weiterführende Informationen:
Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de
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