Produkte aus Plastik mit Bambus als Füllstoff sind potenziell gesundheitsgefährdend und nicht für Lebensmittel zugelassen
Als nachhaltiger beworbenes Geschirr besteht häufig nicht nur aus Bambus und anderen Naturmaterialien, sondern auch aus Kunststoffen. Letztlich handelt es sich um Plastikprodukte, denen Bambusmehl oder -späne, Maisstärke, Reishülsen oder Weizenstroh zugesetzt sind. Bereits im Juni 2020 wurde festgestellt, dass diese Erzeugnisse nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln oder Getränken zugelassen sind und auch niemals waren. Außerdem können von ihnen mögliche Gesundheitsgefahren ausgehen. „Wenn Sie solche Produkte noch im Handel finden, können Sie diese der örtlichen Lebensmittelüberwachung melden”, so die Verbraucherzentrale NRW.
Symbolabbildung – Bild: Verbraucherzentrale NRW
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert aktuell, dass Bundesregierung und Behörden die Verbraucher:innen bundesweit informieren und einen umfassenden Rückruf der potenziell gesundheitsgefährdenden Produkte veranlassen sollen. Die Produkte sollten schnellstmöglich aus dem Online-Handel und den Geschäften verschwinden. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert Hintergründe und gibt ergänzend Tipps zum Umgang mit vorhandenem Bambusgeschirr sowie zu geeigneten Alternativen:
- Grenzwerte werden oft überschritten: Produkte aus Kunststoff-Bambus-Gemischen (Melaminformaldehydharz mit Bambus als Füllmaterial) fielen in den vergangenen Jahren den Untersuchungsämtern immer wieder auf, weil sie mehr Melamin und Formaldehyd freisetzten als gesetzlich erlaubt. Dies gilt insbesondere im Kontakt mit heißen oder säurehaltigen Speisen und Getränken. Melamin kann die Nieren schädigen und Formaldehyd gilt als krebserzeugend. Manchmal wiesen Bambusbecher noch weitere Mängel auf, wie zum Beispiel Risse.
- Reine Bambusprodukte nicht betroffen: Produkte aus reinem Bambus wie Schneidebretter oder Essstäbchen sind von dieser Regelung nicht betroffen, sondern nur Gemische aus Kunststoff und Bambus beziehungsweise bestimmten anderen natürlichen Bestandteilen.
- Gekauftes Bambus-Kunststoff-Geschirr reklamieren: Nicht verkehrsfähige Produkte sind mangelhaft. Eine Nachbesserung des Geschirrs wird nicht möglich sein. Verbraucher:innen, die ein mangelhaftes Geschirr gekauft haben, sollten daher beim Händler den Kaufpreis zurückverlangen. Hilfreich hierfür ist, wenn der Kassenbon noch vorhanden ist. Aber auch, wer auf andere Weise beweisen kann, dass er das Geschirr gekauft hat (zum Beispiel durch Zeug:innen oder einen Kontoauszug), kann sein Geld zurückverlangen.
- Nicht mehr für Lebensmittel und Getränke nutzen: Untersuchungen zeigten, dass bei längerer Nutzung die Freisetzung von Melamin und Formaldehyd sogar noch zunehmen kann. Für Lebensmittel und Getränke sollte das Bambusgeschirr daher vorsorglich nicht mehr verwendet werden. Reines Melamin-Formaldehydharz-Geschirr (auch Melamin-Geschirr genannt) ohne Bambusbeimischung ist ebenfalls weder für heiße Speisen und Getränke noch zum Erhitzen von Lebensmitteln in der Mikrowelle geeignet, weil es unter diesen Bedingungen auch Formaldehyd und Melamin abgeben kann. Melamin-Geschirr wird oft als Camping- oder Kindergeschirr angeboten.
- Alternativen zu Bambus-Kunststoff-Geschirr: Coffee-To-Go-Becher aus Bambus-Mix lassen sich durch gut Thermobecher aus Edelstahl ersetzen, Schüsseln und Teller durch klassisches Geschirr aus Glas und Porzellan. Wenn es leicht und bruchfest sein soll, bieten sich Dosen und Schüsseln aus Edelstahl an, die oft mit dicht schließenden Deckeln erhältlich sind. Generelle Empfehlungen für bestimmte Kunststoffe sind schwierig, weil bestenfalls die Kunststoffsorte gekennzeichnet wird, aber nicht die Zusatzstoffe. HDPE (High Density Polyethylene) und das etwas hitzebeständigere PP (Polypropylen) fielen bisher kaum durch die Freisetzung von Schadstoffen auf. Um den Übergang von Schadstoffen zu verringern, empfiehlt es sich vorsorglich, für heiße und/oder fettige Lebensmittel Behältnisse aus Glas, Edelstahl oder Porzellan an Stelle von Kunststoffgefäßen zu verwenden.
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