Kreatives Austoben, abwechslungsreiche Übungen, Sommerspaß für Groß und Klein: Outdoor-Trampoline sind aus deutschen Gärten nicht mehr wegzudenken. Hersteller und Händler berichten von steigenden Absatzzahlen, da sich die Nachfrage während der Corona-Pandemie noch einmal kräftig erhöht hat. „Trampolinspringen sorgt bei Erwachsenen und Kindern für Bewegung und verbrennt Kalorien, stärkt – bei richtiger Ausübung – die Muskulatur und die motorischen Fähigkeiten“, sagt André Siegl, Produktsicherheitsexperte des TÜV-Verbands. „Eltern sollten sich aber der Gefahren bewusst sein und zusammen mit ihren Kindern einige Verhaltensregeln beachten, um das Verletzungsrisiko zu verringern.“ Denn mit der steigenden Verbreitung der Trampoline sind auch die Unfälle mit den Sportgeräten gestiegen, warnen Unfallmediziner:innen und Orthopäd:innen. Der TÜV-Verband gibt Hinweise, worauf Verbraucher:innen beim Kauf und der Nutzung eines Trampolins achten sollten.
Trampoline werden in zwei Typen unterschieden: Standtrampoline und Bodentrampoline. Standtrampoline verfügen über Standbeine in einer Höhe von ca. 80 bis 100 cm. Aufgrund der Höhe ist ein Sicherheitsnetz als Fallschutz für alle freistehenden Trampoline vorgeschrieben. Im Gegensatz dazu werden Bodentrampoline, die sogenannten Inground-Trampoline, ebenerdig eingebaut. Bodentrampoline müssen kein Fangnetz haben und sind daher etwas unauffälliger. Allerdings ist der Aufbau aufwändiger, da zunächst eine bis zu 100 cm tiefe Mulde ausgehoben werden muss. Ideal sind lockere Bodentypen wie Sand, Löss oder Tonsand, damit Regenwasser natürlich abfließen kann und keine Pfützen entstehen. Bei festerem Boden sollten Drainagerohre für den Wasserablauf angelegt werden. Entscheidend für die Platzierung ist ausreichender Abstand rund um das Trampolin von mindestens 2 Metern. „Hindernisse wie Bäume, Zäune oder andere Spielzeuge können zu schweren Verletzungen führen, wenn Nutzer:innen abseits der Sprungfläche landen“, warnt Siegl. „Eine weiche Oberfläche wie Rasen rund um das Trampolin sorgt für zusätzliche Sicherheit.“
Grundsätzlich gelten Gartentrampoline für den häuslichen Gebrauch als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Seit März 2019 ist die überarbeitete europäische Norm EN 71-14 für die Prüfung der Trampoline in Kraft. In Deutschland wurde die DIN EN 71-14 entsprechend angepasst. Im Vergleich zur Vorgängerversion findet die Norm nun auch auf Bodentrampoline Anwendung. „Ein Fangnetz ist bei Bodentrampolinen zwar nicht Pflicht, aber für eine höhere Sicherheit dennoch empfehlungswert“, sagt Siegl. In der Norm festgelegt sind Anforderungen an die Standsicherheit, eine Mindestnetzhöhe, die maximale Durchbiegung des Sprungtuchs, eine Schlagprüfung für das Sicherheitsnetz, die Dauerhaftigkeit von Materialien sowie Anforderungen für Fangstellen und scharfe Kanten sowie Spitzen.
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, eine Baumusterprüfung des Trampolins durch eine neutrale Prüfstelle durchführen zu lassen. Mit der CE-Kennzeichnung auf dem Trampolin bestätigen die Hersteller, dass die gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen eingehalten wurden. Als Entscheidungshilfe beim Kauf bieten das freiwillige GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und die TÜV-Prüfzeichen den Verbraucher:innen eine gute Orientierung. Basierend auf der DIN EN 71-14 und einem gemeinsamen Prüfgrundsatz der deutschen GS-Stellen regelt das Prüfprogramm für Gartentrampoline der TÜV-Unternehmen zum Beispiel die Materialstärke, Belastbarkeiten und Mindest-Standards für Trampolin-Bestandteile. Die TÜV-Experten testen im Labor unter anderem die Korrosionsbeständigkeit von Rahmenteilen und Gestänge, Federn und Schrauben, die Dauerhaftigkeit von Randabdeckung und Sprungtuch sowie die UV-Beständigkeit der Materialien, insbesondere der dynamisch beanspruchten Bauteile und des Sicherheitsnetzes mit Reißverschluss, Schlaufen oder Haken.
Unverzichtbar ist auch eine gute Gebrauchsanweisung der Hersteller, die alle wichtigen Hinweise und Warnungen bezüglich der sachgemäßen Aufstellung und der sicheren Verwendung des Trampolins enthält.
Vor und während der Nutzung sollten sich Hobby-Sportler:innen mit den Sicherheitsregeln vertraut machen:
Zur Sicherheit des Trampolins gehört auch eine regelmäßige Wartung. Während der gesamten Einsatzzeit sollten die Bestandteile regelmäßig auf Abnutzungs- bzw. Verwitterungserscheinungen kontrolliert werden, denn aufgrund des UV-Lichts und der Witterung veraltet das Material schnell. Sicherheitsnetze und Sprungtücher sind wegen ihrer textilen Eigenschaften besonders gefährdet. Bei Schäden wie Rissen an den Standbeinen oder am Rahmen und dem Gestänge muss der Zugang zum Trampolin gesperrt und Schäden unverzüglich beseitigt werden. Am Ende der Saison sollten Verbraucher:innen das Gartentrampolin besonders gründlich kontrollieren und gemäß den Herstellerangaben abbauen und gut geschützt einlagern.
Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.
Quelle: Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Internet: www.tuev-verband.de
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