Verbraucherzentrale NRW fordert schnellstmöglichen Zugang zur europäischen SCIP-Datenbank und umfassende Kennzeichnung.
Ganz gleich ob Spielzeug, Kleidung, Küchengeräte oder Möbel: Für Verbraucher:innen ist bei der Anschaffung oft nicht ersichtlich, ob ein Produkt Schadstoffe enthält. Die Crux: Materialangaben und eine vollständige Liste aller Inhaltsstoffe sind bislang meist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die im Januar gestartete europaweite SCIP-Datenbank für Produkte mit besonders besorgniserregenden Schadstoffen ist bislang noch nicht für den öffentlichen Zugriff freigegeben.
Hersteller und Produzenten sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW generell angeben müssen, welche chemischen Substanzen in ihren Produkten verwendet wurden. Das gilt vor allem für solche Inhaltsstoffe, die als besonders besorgniserregend gelten, weil sie krebserzeugend, erbgut- oder fruchtschädigend wirken oder unfruchtbar machen können. Die neue europäische SCIP-Datenbank, in die Unternehmen seit Anfang des Jahres verpflichtend Produkte mit besonders besorgniserregenden Schadstoffen eintragen müssen, ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. „Die öffentliche Freigabe dieser Daten ist allerdings überfällig“, sagt Kerstin Effers, Chemikerin der Verbraucherzentrale NRW. „Es gibt bereits mehr als fünf Millionen Einträge, mit deren Hilfe sich Verbraucher:innen ab sofort beispielsweise vor dem Kauf eines Sofas oder einer Luftmatratze informieren könnten, ob das Produkt gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthält.“
Eine umfassende gesetzliche Regelung für die Nennung aller verwendeten chemischen Inhaltsstoffe und Materialien gibt es bislang nicht. Wichtige Basisinformationen, etwa aus welchem Kunststoff ein Fußbodenbelag besteht, welche Weichmacher er enthält oder welche Flammschutzmittel einem Sofa zugesetzt wurden, fehlen den Verbraucher:innen bei der Kaufentscheidung.
Hinzu kommt, dass Kund:innen nicht selten mit umweltfreundlich klingenden Informationen in die Irre geführt werden. So geben einige Hersteller an, dass sie auf einen gesundheitsschädlichen Stoff wie etwa Bisphenol A verzichten. An deren Stelle verwenden sie stattdessen teilweise ähnlich schädliche Ersatzstoffe in ihren Produkten, die aber nicht gekennzeichnet werden. Darüber hinaus kann auch die Verwendung werbewirksamer Materialbezeichnungen verharmlosend wirken, etwa, wenn bei einer Bratpfanne anstelle der Kunststoffbezeichnung „PTFE (Polytetrafluorethylen)“ nur ein Handelsname verwendet wird, der die Anti-Haft-Wirkung der Beschichtung bewirbt.
Eine exakte Kennzeichnung aller verwendeten Inhaltsstoffe in Produkten sei daher zum Schutz von Verbraucher:innen und für eine nachhaltigere Kaufentscheidung erforderlich. „Auch, wenn die chemischen Angaben nicht für alle gleichermaßen verständlich sind, ist diese Transparenz notwendig“, so Effers. Denn nur so verfügten auch Mediziner:innen sowie Umwelt- oder Verbraucherschützer:innen über bessere Produktinformationen für ihre Beratungen. Auch Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Stoffen könnten sich gezielter informieren.
Ein willkommener Zusatzeffekt: Die Verpflichtung zur Offenlegung könnte dazu führen, dass Hersteller schon vorab verstärkt nach Lösungen suchen, um schadstoffärmere Produkte herzustellen.
Weiterführende Links:
Die Online-Schadstoffberatung der Verbraucherzentrale NRW bietet unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe weitere Informationen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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