Auto & Verkehr

Elektroauto: Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen mit bis zu 9.000 Euro. Weitere finanzielle Anreize kann es bei der Steuer und Kfz-Versicherung geben, erklärt die uniVersa und gibt Tipps, auf was man achten sollte.

Im vergangenen Jahr wurde mit 194.200 Neuzulassungen ein neuer Rekordwert an Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Verdreifachung der Zulassungszahl. Mit einer Kaufprämie – auch Umweltbonus genannt – sowie einer zusätzlichen Innovationsprämie fördert die Bundesregierung weiter den Kauf von Elektrofahrzeugen. Abhängig vom Listenpreis beträgt die Förderung für ein reines Elektroauto bis zu 9.000 Euro.

Förderung auch für gebrauchte und geleaste E-Autos

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch junge Gebrauchtelektrowagen gefördert, wenn sie beispielsweise maximal zwölf Monate erstzugelassen waren, bei der Zweitzulassung nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben und bisher noch nicht gefördert wurden. Für Elektroleasingfahrzeuge gibt es eine nach der Leasingdauer gestaffelte Förderung. Genaue Einzelheiten und wie die staatliche Förderung mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden kann, erfahren Interessierte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

Steuervorteile bei der Kfz-Steuer und für Firmenfahrzeuge

Durch die Kfz-Steuerreform bleiben E-Autos bis zu zehn Jahre steuerfrei. Die Befreiung gilt bis 2030. Auch bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens winken Steuervorteile: So müssen reine Elektroautos unter 60.000 Euro statt mit einem Prozent nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Günstigere Prämien bei der Kfz-Versicherung

Geld sparen lässt sich auch bei der Kfz-Versicherung. So bietet beispielsweise die uniVersa für reine Elektro-Pkw eine um zehn Prozent günstigere Prämie im Vergleich zu typklassengleichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Beim Versicherungsschutz sollte man darauf achten, dass Akkuschäden mitversichert sind und Überspannungsschäden infolge Blitzschlags übernommen werden. Zudem sollte die Versicherung auch leisten, wenn das Ladekabel und der Adapter beim Ladevorgang gestohlen wurden. Sinnvoll ist es, angesichts der hohen Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen auch darauf zu achten, dass möglichst lange eine Neupreis- und Kaufpreisentschädigung gezahlt wird. Bei guten Policen erfolgt dies bis zu 24 Monate.

Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Internet: http://www.universa.de
 
Bild: Gerd Altmann auf Pixabay 

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