Einkaufen im Internet, am besten europa- oder weltweit, erfreut sich gerade in Corona-Zeiten großer Beliebtheit. Das wissen auch Betrüger, die Verbrauchern mit gefälschten Paketinformationen an den Geldbeutel wollen.
Dazu bedienen sie sich bekannter Namen von Paketdienstleistern wie Colissimo, TNT, GLS oder DHL. Aber auch der Zoll wird häufig als Absender gefälschter Mails und SMS vermeintlichen Lieferungen aus Großbritannien oder der Schweiz genannt.
Verbraucher erhalten eine Mail. Ihr Paket könne nicht zugestellt werden, weil noch Zoll- bzw. Versandgebühren oder Mehrwertsteuer-Zahlungen zu entrichten seien. Die Kunden werden aufgefordert, eine Bezahl- oder Guthabenkarte zu kaufen und deren PIN-Nummer an eine bestimmte E-Mail-Adresse zu senden. Oder die Bezahlung soll per Kreditkarte erfolgen. Achtung: Wer sich darauf einlässt, verliert das Bezahlkarten-Guthaben unwiederbringlich oder landet bei Kreditkartenzahlungen in einer teuren Abofalle.
Eine andere Variante: Verbraucher erhalten, oft von Rufnummern aus dem EU-Ausland, eine SMSmit folgendem Text, mitunter in seltsamem Deutsch: „Ihre DHL Packung ist Ihnen geliefert, verfolgen Sie online“. Dann ein Link. Wer diesen anklickt, soll eine App auf dem Handy installieren. Diese enthält eine Anwendung, die das Ziel verfolgt, Online-Banking-Daten bzw. die Kontaktdaten des Handys auszulesen. Die ausgelesenen Kontaktdaten werden dann von Betrügern genutzt, um das Konto abzuräumen oder von Ihrem Handy aus weitere SMS zu versenden.
Zahlungsaufforderungen des Zolls erreichen Sie immer per Post-Brief. Die Zahlungen müssen dann mittels Überweisung auf ein Konto der Bundeskasse erfolgen. Weder der Zoll noch Paketdienstleister würden ihre Kunden per E-Mail oder SMS dazu auffordern, Gelder über einen Prepaid-Zahlungsdienst oder per Kreditkarte zu begleichen.
Bei SMS, wenn Sie den Link bereits angeklickt haben:
Bei Mails, wenn Sie Ihre Kreditkartendaten angegeben haben:
Sind Sie in eine Abofalle getappt,
schreiben Sie an den Abo-Anbieter und widersprechen Sie dem Vertragsschluss. Ein Musterschreiben finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Nehmen Sie die Screenshots bzw. die Kontoabbuchungen als Beweis mit.
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
info@cec-zev.eu | www.cec-zev.eu
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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