Mikrowelle: Verbrühungsgefahr für Kleinkinder nicht unterschätzen
Amerikanische Kinder- und Jugendärzte haben seit Längerem davor gewarnt, dass kleine Kinder sich häufig verbrühen, wenn sie selbstständig etwas Erhitztes aus der Mikrowelle entnehmen.
„Dabei verletzen sich kleine Kinder meist das Gesicht, den Oberkörper und/oder den Bauch mit dem heißen Inhalt eines Gefäßes. Einige Betroffenen benötigen sogar eine Hauttransplantation“, warnt Prof. Dr. Hans-Jürgen Nentwich, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Untersuchungen haben gezeigt, dass manche Kinder bereits mit etwa 17 Monaten die Tür einer Mikrowelle öffnen können, wenn sie entweder einen Knopf dafür drücken oder an etwas ziehen müssen. Im Alter von zwei Jahren beherrschen fast alle Kinder diese Fertigkeiten. In den USA haben sich deshalb mehrere Experten über Jahre darum bemüht, dass kindersichere Mikrowellentüren entwickelt werden. Es ist ihnen nun gelungen, dass in den USA bis 2023 alle Hersteller von Mikrowellengeräten Mechanismen in die Geräte einbauen müssen, die zwei Tätigkeiten erforderlich machen, um eine Mikrowellentür zu öffnen. Zusätzlich sollen Mikrowellen mit einem Hinweis auf die Verbrühungsgefahr geliefert werden.
In Deutschland weisen zwar viele Mikrowellengeräte eine Kindersicherung auf, die gewährleistet, dass erst durch das längere Drücken einer Kindersicherungstaste oder das gleichzeitige Betätigen von zwei verschiedenen Tasten sich das Gerät öffnet. Doch verhindern diese Schutzmaßnahmen oft nur, dass keine Gegenstände in der Mikrowelle landen, die nicht dafür geeignet sind und z.B. explodieren können.
„Hat sich ein Kind verbrüht und sind größere Hautflächen betroffen, sollten Eltern immer den Notarzt rufen. Die mit heißer Flüssigkeit durchdrungene Kleidung sollten sie – wenn möglich – vorsichtig entfernen und die verbrühten Stellen mit handkaltem Wasser kühlen. Gelingt dies nicht, können Eltern kalte nasse, saubere und fusselfreie Tücher immer wieder neu auflegen. Beide Maßnahmen beenden die Hitzeeinwirkung und lindern den Schmerz etwas. Bei Neugeborenen und Säuglingen sowie einer größeren verletzten Körperoberfläche von mehr als 15% verzichten Betreuer besser auf eine Kühlung, da die Gefahr der Unterkühlung besteht. Denn über die verletzte Haut verliert das Kind mehr Wärme“, rät Professor Nentwich.
Ab einer verbrühten Körperoberfläche von 8% besteht bei Kleinkindern Lebensgefahr. Die Handfläche des Betroffenen entspricht grob etwa 1% seiner Körperoberfläche. Kopf und Hals entsprechen bei Kindern 16%, Arme je 9%, Vorder- und Rückseite des Rumpfes je 16%, Beine je 17%.
Weitere Tipps, wie Verbrühungs- und Verbrennungsunfälle vermieden werden können, finden Eltern unter www.paulinchen.de.
Quellen: Pediatrics, Monatsschr Kinderheilkd, Rush University
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
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