Warnung: Weichmacher in „LENA Fashion Body Tattoo“ für Kinder

Die SIMM Spielwaren GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „LENA Fashion Body Tattoo“. Wie das Unternehmen mitteilt, überschreitet der Artikel den zulässigen Wert für den Weichmacher DEHP von mehr als 0,1 Massenprozent in den Körperjuwelen. In Spielzeugen und Babyprodukten ist DEHP mit einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % verboten.

Falls Sie den betroffenen Artikel besitzen, stellen Sie den Gebrauch der in diesem Artikel enthaltenen Körperjuwelen bitte umgehend ein. Die Tattoo Stifte sind davon nicht betroffen.

Betroffener Artikel


Marke: LENA Fashion
Artikelbezeichnung: Body Tattoo
EAN: 4006942840205
LOT Nr. 2280077916

Mit Einsendung eines Bildnachweises an service@simmspielwaren.com erhalten Sie einen Gutschein für den dortigen Webshop. Alternativ sollte eine Rückgabe im Handel ebenfalls möglich sein.

Kundeninformation >

Abbildungen: Simm Spielwaren GmbH

 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Quelle: www.produktwarnung.eu 

 


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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