Bund und Länder haben sich am 13.12.2020 auch einen harten Lockdown geeinigt und die nachfolgenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie beschlossen
Die Regelungen gelten ab dem 16.12.2020 bis vorerst 10.01.2021
Der Einzelhandel wird geschlossen – Ausgenommen sind Geschäfte für die Grundversorgung
Friseure, Tattoostudios, Massagepraxen und Kosmetikstudios werden geschlossen (Ausnahmen möglich)
Schulen und Kitas werden geschlossen (Distanzunterricht und Notbetreuung wird ermöglicht)
Feuerwerksverkauf wird generell verboten – Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Alten- und Pflegeheime führen Pflichttests für Mitarbeiter ein
Bei den Kontakteinschränkungen gibt es Ausnahmen zu Weihnachten vom 24.-26.12.2020, aber nicht für Silvester
Kirchen – Gottesdienste nur mit Mindestabstand und Maske
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