Die Bundesregierung empfiehlt Verbraucher*innen in diesem Jahr, auf Feuerwerk zu verzichten, um die Einsatzkräfte und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich während der Corona-Pandemie zu belasten. Allen, die nicht auf Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien zu Silvester verzichten wollen, empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), sich beim Kauf, dem Transport, der Lagerung und beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern an wichtige Hinweise zu halten, um Gefahren und Unfälle zu vermeiden.
Auch wenn in diesem Jahr das Feiern mit Familie und Freunden zu Silvester nur eingeschränkt möglich ist und Feuerwerk auf vielen belebten Straßen und Plätzen verboten wird, sind wichtige Regeln beim Umgang mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik zu beachten, um sich und andere vor Verletzungen und Unfällen zu schützen.
Gefahren, die von Feuerwerkskörpern bei unsachgemäßer Verwendung ausgehen, werden oft unterschätzt. Dadurch kommt es in der Silvesternacht immer wieder zu vermeidbaren Unfällen und Verletzungen durch Feuerwerkskörper. Die BAM rät deshalb Verbraucher*innen, Gebrauchsanweisungen von Feuerwerkskörpern gründlich zu lesen und Sicherheitshinweise unbedingt zu beachten.
So dürfen u.a. nur geprüfte Feuerwerkskörper gekauft und verwendet werden. Diese lassen sich leicht an der aufgedruckten Registrierungsnummer und der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle hinter dem CE-Zeichen zu erkennen. In Deutschland ist die BAM für die Prüfung von Feuerwerk gemäß der Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] zuständig. Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.
Leider gelangen immer wieder auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieser meist deutlich gefährlicheren Pyrotechnik warnt die BAM ausdrücklich. Illegale Knallkörper enthalten oft einen Blitzknallsatz, dessen Auswirkungen nicht vorhersehbar sind und der zu schweren Verletzungen wie dem Verlust von Gliedmaßen führen kann. Auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, die z.B. zur Abwehr von Tieren oder als Notsignal zugelassen sind, dürfen zu Silvester nicht als Feuerwerk verwendet werden.
Besondere Regeln gelten auch für den Transport und die Lagerung von Feuerwerk, da es sich hierbei um Gefahrgut handelt. Privatpersonen dürfen nicht mehr als 50 kg Feuerwerkskörper (brutto) transportieren. Feuerwerk muss in der Originalverpackung und sollte möglichst im Kofferraum des Autos befördert werden. Die Lagerung sollte kühl und trocken sein. In bewohnten Räumen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie beispielsweise Raketen oder Feuerwerksbatterien, mit maximal 1 kg an Nettoexplosivstoffmasse (NEM), gelagert werden. Wieviel dieser Nettoexplosivstoffmasse die Feuerwerkskörper enthalten, muss auf der Verpackung angegeben sein.
Wird die zulässige Menge an Feuerwerkskörpern deutlich überschritten oder wird illegales Feuerwerk transportiert oder gelagert, muss bei Unfällen mit heftigen Explosionen gerechnet werden. Daher lautet die Warnung der BAM: „Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben zu Transport, Lagerung und Verwendung von Feuerwerkskörpern. Und vor allem: Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk!“
Weitere Tipps und Informationen rund um den sicheren Umgang mit Raketen, Böllern und Feuerwerksbatterien finden sich unter: https://www.bam.de/silvester.
Auch geprüftes Feuerwerk weist erhebliche Gefahren auf, wenn es nicht richtig verwendet wird. Aus diesem Grund sollten unbedingt die folgenden zehn Tipps der BAM zum sicheren Gebrauch von Silvester-Feuerwerk beachtet werden:
Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Internet: https://www.bam.de
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