Neugeborenen-Screening auf bestimmte angeborene Krankheiten kann bis zu vier Wochen nach Geburt kostenfrei nachgeholt werden
Das sogenannte Neugeborenen-Screening, bei dem angeborene Hormon- und Stoffwechselstörungen sowie Immundefekte nachgewiesen werden können, wird bis zu einem Alter von vier Wochen von der Krankenkasse übernommen und sollte – wenn es versäumt wurde, frühzeitig nachgeholt werden.
„In Deutschland können Eltern ihr Baby seit Februar 2019 auf 15 Krankheiten testen lassen. In der Regel erfolgt diese Untersuchung ab 36 Stunden nach der Geburt mit etwas Blut von der Ferse. Eltern müssen schriftlich einwilligen. Dies sollte Eltern aber keinesfalls von der Untersuchung abhalten, denn nur etwas Blut kann über das Leben des Babys entscheiden. Dieses sogenannte Screening auf angeborene Immundefekt-, Hormon- und Stoffwechselstörungen erkennt zahlreiche Erkrankungen, die behandelt werden können. So sterben Kinder mit schweren angeborenen Immundefekten, die nicht erkannt und nicht therapiert werden, oft vorzeitig. Aber auch Störungen z.B. der Schilddrüsenfunktion, die unbehandelt zu schweren geistigen Defekten führen, können erkannt und behandelt werden “, verdeutlicht Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Das Neugeborenen-Screening erlaubt es, Krankheiten rechtzeitig zu behandeln, Infektionen zu verhindern und die Lebensqualität vieler Kinder deutlich zu verbessern. Auch eine Untersuchung auf kritische angeborene Herzfehler mittels postnataler Pulsoximetrie ist für die 25. bis 48. Lebensstunde nach der Geburt vorgesehen. „Diese Untersuchung kann der Kinder- und Jugendarzt bis zum 14. Lebenstag noch im Rahmen der U2 kostenfrei durchführen. Bestimmte Herzfehler, die nicht bei den Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zu sehen sind, lassen sich hierbei erkennen. Ohne Diagnose würden sich diese Herzfehler in den ersten Lebenstagen erst einmal nicht bemerkbar machen, könnten dann aber plötzlich schwere Beschwerden und längerfristige Schäden zur Folge haben“, warnt Dr. Fegeler.
Hintergrundquellen: Pädiatrie, Kinder- und Jugendarzt
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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