Kultusministerin von Baden-Württemberg erhält den BigBrotherAward für ihre Microsoft-Pläne
Es trifft die „größten Datensünder des Jahres“: Eine Jury prominenter Bürgerrechtler verleiht jährlich den „BigBrother-Award“ (siehe https://bigbrotherawards.de). In Bielefeld mit dabei: die Kultusministerin von Baden-Württemberg, Dr. Susanne Eisenmann. Sie erhält diesen Negativ-Preis für ihren Einsatz, Microsoft in deutsche Schulen zu holen – trotz der Kritik vieler Experten. „Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass Schülerdaten in die USA abfließen“, kritisiert Prof. Ralf Lankau vom „Bündnis für humane Bildung“. Genau dieses Risiko steige, wenn Schulen in ganz Baden-Württemberg Microsoft-Produkte nutzen, wie es Dr. Eisenmann erreichen will. Es geht um „Office 365“ und eine Software zum Identitätsmanagement („Azure“). Gegen deren Einsatz in Schulen hat das „Bündnis“ einen offenen Brief veröffentlicht.
Der Grund: „Der ‚US Cloud Act‘”, so Prof. Lankau, “schreibt vor, dass amerikanische Firmen wie Microsoft personenbezogene Daten herausgeben müssen, egal auf welchem Server sie liegen.“ US-Recht breche EU-Recht. Das hat der europäische Gerichtshof (EuGH) zweimal bestätigt, in seinem „Safe Harbour-Urteil“ (2015) und dem aktuellen Urteil zum „Privacy Shield“ (2020). Die Richter stellten fest, dass Daten europäischer Verbraucher nicht vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt sind, auch wenn sie in Europa gespeichert werden. „Das gilt ebenso für besonders sensible Schülerdaten“, sagt Prof. Lankau, „was zu einer skandalösen Situation führt.“
Diese Kritik teilt der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink. Er hat „erhebliche Zweifel“, ob sich Microsoft-Produkte datenschutzkonform in der Schule anwenden lassen. Es gäbe „strukturelle Probleme“, die auch Microsoft lösen müsse, wie er der WELT sagte. Gegenüber dieser Zeitung äußerte sich ebenfalls der hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch: Selbst wenn die Speichercomputer in Europa stünden, könnten US-amerikanische Behörden potenziell auf Informationen zugreifen. Dasselbe gelte für Cloud-basierte Anwendungen wie GoogleDocs oder iWork von Apple. Das alles widerspreche der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO).
„Frau Eisenmann begibt sich damit in juristisch fragwürdige Gewässer“, erklärt Prof. Ralf Lankau. Denn die EU-DSVGO schütze keine Daten, sondern Grundrechte. „Da stößt die Debatte an eine Grenze, weil eine Ministerin nicht einfach Grundrechte von Schülern aushebeln darf.“ Das treffe auch auf Schulträger oder Schulleitungen zu. Prof. Lankau: „Ein Kontrollverlust über Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte ist inakzeptabel.“
Daher fordert das „Bündnis für humane Bildung“:
„Open Source-Programme sind echte Alternativen“, sagt Prof. Lankau. „Frau Eisenmann sollte besser die Software des 21. Jahrhunderts einführen, statt auf IT-Monopole des 20. Jahrhunderts zu beharren.“
Quelle: Bündnis für humane Bildung
Internet: http://www.aufwach-s-en.de
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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