Durch die Corona-Pandemie hat sich die Mediennutzung vieler SchülerInnen stark verändert. Ob für Home-Schooling oder Freizeit: Kinder und Jugendliche haben mehr Zeit vor Bildschirmen verbracht. Nach Beginn des neuen Schuljahres müssen viele Familien wieder neue Regelungen für digitale Medien finden. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ fasst zusammen, was Eltern dazu beim Schulstart beachten können.
Nach den Sommerferien geht es für viele Kinder zurück in die Schule und damit zum Regelbetrieb in den meisten Familien – eine größere Umstellung nach den Einschränkungen der letzten Monate, in denen Heranwachsende und ihre Eltern viel Zeit Zuhause verbracht haben. „Die Rückkehr zum Schulbetrieb können Familien nutzen, um die Bildschirmzeiten von Eltern und Kindern zu hinterfragen und neue Regelungen zu finden“, sagt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer.
Besprechen Sie gemeinsam als Familie ihre digitalen Aktivitäten. Viele Familien haben durch Home-Office und Home-Schooling mehr Zeit vor Bildschirmen verbracht. „Erklären Sie, dass die Bildschirmzeiten jetzt an die neue Situation angepasst werden und treffen Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Kindern“, rät Kristin Langer. Nehmen Sie Ihre Kinder ernst: Besser als strikte Verbote funktionieren zeitliche Orientierungen und Rituale in der Familie, die Eltern und Kinder gemeinsam aushandeln. „Eltern sind dabei Vorbilder und können vorleben, wie sie selbst ihre Routinen ändern. Außerdem gilt es zu erklären, warum sich Vereinbarungen für Geschwister voneinander unterscheiden und warum Medienpausen wichtig sind“, sagt Langer.
Bei SCHAU HIN! finden Eltern Tipps und Information rund um altersgerechte Bildschirmzeiten unter schau-hin.info/bildschirmzeiten.
Ob neue Schule oder alte: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt mit Ihren Kindern noch einmal die Regeln für die Nutzung von Mobiltelefon und Smartphone an der Schule zu besprechen und gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Während des Unterrichts sollte das Smartphone auf keinen Fall genutzt werden, um private Dinge zu erledigen. In den meisten Schulen gibt es klare Regelungen zur Smartphone-Nutzung, die Eltern mit ihren Kindern besprechen müssen. Wie viel Mediennutzung in der Schule stattfindet, ist für Sie als Eltern eine wichtige Information – auch mit Blick auf ihre familiäre Medienerziehung.
Bekommt ihr Kind wegen des Übergangs auf die Sekundarschule ein neues Smartphone, richten Sie dieses gemeinsam sicher ein, sprechen über die Risiken bei der Nutzung und vereinbaren Regeln für Apps und Co. Tipps und Schritt-für-Schritt-Anleitungen gibt es bei SCHAU HIN! unter schau-hin.info/smartphone-tablet.
Auch wenn nach den Ferien die Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren, ist das Lernen zu Hause weiterhin Thema. Wenn Kinder zu Risikogruppen gehören, Schulen doch zeitweise wieder geschlossen werden müssen, aber auch für Hausaufgaben, nutzen Kinder digitale Medien.
Bei den Teenagern liegt das Smartphone als Lern-Tool an erster Stelle: Laut der Studie „JIMplus 2020“ nutzten während der Lockdown-Phase über 80 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen ihr Smartphone für die Schule. „Ältere Kinder werden immer routinierter und belastbarer mit einer zusätzlichen Bildschirmzeit zum Lernen“, weiß Kristin Langer. „Damit Gelerntes jedoch verfügbar bleibt, ist es notwendig, dass Eltern für ausreichend Pausen und Ausgleich zur Mediennutzung sorgen. Wenn Sie auf ein altersgerechtes, verträgliches Maß für den Mediengebrauch achten, und dies sowohl beim Freizeitvergnügen als auch bei Lern- bzw. Arbeitsaufträgen im Blick behalten, unterstützen Sie Ihr Kind am besten.“
„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.
Quelle: SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht
Internet: www.schau-hin.info
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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