UPDATE vom 03.02.2020
Haftbefehl am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Wie berichtet, war einer Ulmer Kinderkrankenschwester zur Last gelegt worden, dass sie in den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 fünf in einem Zimmer in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene mittels Morphinverabreichungen in Lebensgefahr versetzt haben soll. Aus diesem Grund war gegen die junge Frau am vergangenen Mittwochnachmittag auch Haftbefehl ergangen.
Die weiteren Ermittlungen ergaben nun, dass der dringende Tatverdacht gegen die Frau nicht aufrechterhalten werden kann. Der dringende Tatverdacht gegen die Krankenschwester beruhte auf einem Fund in ihrem Spind an ihrem Arbeitsplatz. Dort hatten die Ermittler eine Spritze gefunden, in welcher sich nach ersten Untersuchungsergebnissen in der Muttermilch mutmaßlich auch Morphin befunden habe. Weitere Analysen des Spritzeninhalts bestätigten diesen Verdacht jedoch nicht.
Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm noch im Laufe des gestrigen Sonntags durch den Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Ulm aufgehoben. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft ihre umgehende Freilassung an. Der Leiter der Ulmer Staatsanwaltschaft Christof Lehr drückte der Frau sein Bedauern aus.
In den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 litten fünf in einem Zimmer in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene nahezu zeitgleich an lebensbedrohlichen Atemproblemen, die glücklicherweise dank des sofortigen Eingreifens des Krankenhauspersonals nach derzeitiger ärztlicher Einschätzung folgenlos geblieben sind.
Als Ursache wurde zunächst eine Infektion vermutet, welche nach Vorliegen der Ergebnisse der Urinuntersuchungen jedoch ausgeschlossen werden konnte. Allerdings wurden in Urinproben aller Kinder Rückstände von Morphin festgestellt. Da jedenfalls zwei der Kinder im Rahmen der Notfallversorgung kein Morphin verabreicht worden war, wandte sich die Leitung des Universitätsklinikums Ulm nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse am 17.01.2020 an die Polizei.
Polizei und Staatsanwaltschaft haben daraufhin die Ermittlungen aufgenommen, im Universitätsklinikum erste Ermittlungen durchgeführt und Behandlungsunterlagen sowie das Betäubungsmittelbuch erhoben, welche derzeit ausgewertet werden.
Auf Anordnung des Amtsgerichts Ulm wurden am 28.01.2020 verschiedene Durchsuchungsmaßnahmen in sechs Objekten bei Personen durchgeführt, die im fraglichen Zeitraum Dienst auf der Frühgeborenenstation hatten.
Im Rahmen einer auf den morgigen Dienstag, 4. Februar 2020, auf 11:00 Uhr angesetzten gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Ulm werden die Ermittler die bisherigen Ermittlungsergebnisse und den aktuellen Sachstand bekannt geben.
Die Pressekonferenz findet im Großen Besprechungssaal 4.01 im Gebäude der Staatsanwaltschaft Ulm in der Olgastraße 109 in 89073 Ulm statt.
Quelle: Polizeipräsidium Ulm
Internet: http://www.polizei-bw.de/
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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