Die Teuto Markenvertrieb GmbH und die Fuchs Foodservice GmbH rufen das Produkt „Oregano gerebelt“ in verschiedenen
Artikelausführungen zurück. Bereits am 17. Januar hatte Fuchs einen Rückruf von gerebeltem Oregano aus gleichem Anlass durchgeführt
Wie das Unternehmen mitteilt, wird der Rückruf in Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt, nachdem in Proben ein hoher Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden analysiert wurde.
Die genannten Markenartikel wurden bei unterschiedlichen Handelsunternehmen angeboten. Die betreffenden Unternehmen haben umgehend reagiert und die Ware bereits vorsorglich aus dem Verkauf genommen.
Betroffene Artikel
Artikel: Ostmann Oregano, gerebelt
Inhalt: 25g Vorteilsbeutel
MHD: 12/2023
Losnummer 9157CB
Artikel: Ubena Oregano gerebelt
Inhalt: 150g Vorteilsbeutel
MHD: 12/2023
Losnummer 9176BB
Artikel: Fuchs Professional Oregano gerebelt
Inhalt: 250g Beutel
MHD: 2023
Losnummern: 9177BE, 9176BA
EDEKA & Marktkauf
Artikel: GUT&GÜNSTIG Oregano gerebelt
Inhalt: 12g Glas
MHD: 06/2022
Losnummern: 9175CA, 9176AA, 9176AB
Lidl
Artikel: KANIA Oregano gerebelt
Inhalt: 7,5g Glas
MHD: 06/2022
Losnummern: LB91682, LA91682, LC91652, LB91652, LA91652, LC91641, LC91642, LB91641, LA91641, LC91631, LB91631, LA91631, LC91621
Lidl Deutschland Kundeninformation >
Artikel: Columbia Oregano, gerebelt
Inhalt: 15g Nachfüllbeutel
MHD: 12/2023
Losnummern: 9158BA, 9158CA
Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren jeweiligen Einkaufsstätten zurückgeben.
Kundenservice
Bei Fragen können sich Verbraucher werktags zwischen 8 und18 Uhr an die Hotline unter der Rufnummer 05421-309-119 wenden oder per E-Mail service@fuchs.de Kontakt aufnehmen.
Produktabbildungen: Fuchs/Ostmann
ACHTUNG!
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Verunreinigungen in Tees und Honig die Hauptaufnahmequellen für Pyrrolizidinalkaloide. Ebenso können tiefgefrorene und getrocknete Gewürzkräuter mit 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden belastet sein. Das BfR rät aufgrund der Giftigkeit der Pyrrolizidinalkaloide davon ab, derartig belastete Lebensmittel regelmäßig zu verzehren bzw. diese in größeren Mengen zu genießen, fordert Nulltoleranz aber nur für den Zusatz von giftigen Pflanzenstoffen in isolierter Form. Toxisch wirken dabei nicht die Pyrrolizidinalkaloide selbst, sondern die Abbauprodukte der vor allem in der Leber abgebauten Verbindungen, die hepatotoxisch sind und in hoher Dosierung zu tödlichen Leberfunktionsstörungen führen, unter anderem Lebervenenverschluss.
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