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Kindeswohlgefährdung: Das müssen Eltern wissen

Dem eigenen Kind, hier sind sich die meisten Eltern einig, soll es im Leben an nichts fehlen. Schon gar nicht an seelischem und körperlichem Wohlbefinden. Nicht immer ist das jedoch möglich. Überforderung, Sucht, psychische Erkrankungen und anderweitige Probleme führen dann unter Umständen zu einer Gefährdung des Kindeswohls. Gerade im Trennungsfall und wenn es Streit um das Sorgerecht gibt, ist ein Blick auf das Kindeswohl nicht selten nötig.

Geht es einem Kind bei seinen Eltern schlecht, ist auch Zivilcourage gefragt. (Quelle: Trym Nilsen on Unsplash)

Wann spricht der Gesetzgeber von Kindeswohlgefährdung?

Grundsätzlich gilt, dass eine Gefährdung des Kindeswohls auch von Seiten des Gesetzgebers nicht akzeptabel ist und entsprechende Konsequenzen ergriffen werden müssen. Rechtlich gesehen umfasst der Begriff Kindeswohl die vier Ebenen

  • Körper

  • Seele

  • Geist

  • und Vermögen

Die spiegelt sich auch in § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches wider, in dem es um eine Gefährdung und die möglichen Maßnahmen geht: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html)

Was weist konkret auf eine Gefährdung des Kindeswohls hin?

Es gibt einige Hinweise, bei denen Jugendämter genauer hinsehen und entscheiden müssen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Dies trifft beispielsweise zu…

… wenn Kinder Spuren von körperlicher Gewalt aufweisen.

Dies könnten beispielsweise blaue Flecken, Knochenbrüche oder Schrammen sein, die bei einem Arztbesuch oder im Kindergarten auffallen.

… wenn eine ärztliche Behandlung verweigert wird.

Benötigt ein Kind unbedingt eine Behandlung durch einen Arzt und stellen sich Eltern dieser in den Weg, ist ebenfalls von Kindeswohlgefährdung die Rede.

… wenn sich Kinder auffällig verhalten.

Auffälliges Verhalten ist ein weit gefasster Begriff. Die mögliche Bandbreite reicht von extremer Zurückhaltung über starke Aggressionen bis hin zu ungewöhnlich ausgeprägter körperlicher Anhänglichkeit in Bezug auf Betreuer/-innen in der KiTa. Hinter auffälligen Verhaltensweisen können sich verschiedene Problematiken wie psychische Gewalt, Vernachlässigung oder sogar sexueller Missbrauch verbergen.

… wenn Eltern schwer psychisch krank sind.

Liegt der Verdacht nahe, dass eine Mutter oder ein Vater drogenabhängig ist, oder unter einer psychischen Erkrankung leidet, die ein Bewältigen des Familienalltages nicht ermöglicht, wird ebenfalls oft über die mögliche Gefährdung des Kindeswohls gesprochen.

… wenn Kinder nicht in der Schule erscheinen.

Weigern sich Eltern, ihr Kind entsprechend der Schulpflicht auf eine Schule zu schicken, könnte dies ebenfalls als Kindeswohlgefährdung aufgefasst werden. Dies gilt übrigens auch für das Treffen schulischer Entscheidungen ohne Einverständnis des Kindes.

… wenn körperliche Auffälligkeiten bestehen.

Dies könnte zum Beispiel extremes Untergewicht sein, was auf eine starke Mangelernährung hinweist. Aber auch vernachlässigte Körperhygiene kann ein Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohls darstellen.

Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Die Liste mit möglichen Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls könnte noch sehr viel weiter fortgeführt werden. Hier ist es besonders wichtig, dass das Umfeld wachsam bleibt und gegebenenfalls auch eingreift und etwas unternimmt. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, führen gerade die Handlungen Dritter oft dazu, dass Kinder aus Gefährdungssituationen geholt werden können. So zählte das Bundesamt in 2018 insgesamt 52.590 Inobhutnahmen, wovon 9.606 von den Kindern und Jugendlichen selbst und 42.984 durch Dritte angeregt wurden.

Insbesondere kleine Kinder profitieren von einem aufmerksamen Umfeld. (Quelle: Hermes Rivera on Unsplash)

Besteht nach Trennungen und bei Sorgerechtsstreitigkeiten der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil, so muss dies dem entsprechenden Familiengerecht sinnvoll und glaubhaft dargelegt werden. Insbesondere dann, wenn die Kinder selbst noch zu klein sind, um sich selbst zu äußern, spielen Beweise entscheidende Rollen. Viele Eltern, die ihre Kinder vor der Gefährdung schützen wollen, beauftragen daher eine spezialisierte Detektei, die sich um das Sammeln und Einholen von Argumenten kümmert, die im Sorgerechtsstreit hilfreich sind.

Ein Kind aus seiner Familie zu nehmen, ist jedoch nicht die erste und einzige Maßnahme, die ergriffen werden kann. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Eltern zunächst Unterstützung angeboren werden muss, um die Situation vor Ort zu verbessern. Stellt sich auch durch Hilfe von außen keine Besserung ein, oder ist die Gefährdungslage akut und besonders erheblich, kann eine Inobhutnahme erfolgen.

Im Sorgerechtsstreit geht es allerdings selten um Inobhutnahmen, sondern vielmehr darum, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und es dem anderen vollständig zuzusprechen. Hier ist weiterhin die Ausgangslage entscheidend, denn grundsätzlich hat ein Kind das Recht auf beide Elternteile. Wie auch bei möglichen Inobhutnahmen prüfen Familiengerichte daher vor der Entscheidung, ob sich durch Hilfsmaßnahmen eine Besserung erzielen ließe.

Das Umgangsrecht bleibt unter Umständen nicht vom Entzug des Sorgerechts berührt, denn es handelt sich hier um das Recht des Kindes. In unklaren und schwierigen Situationen kann ein Familiengericht daher zwar einerseits das Sorgerecht nur einem Elternteil zu sprechen, aber weiterhin Kontakte zwischen Kind und dem anderen Elternteil beispielsweise im Rahmen begleiteten Umgangs ermöglichen. Aufgrund der Komplexität ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und über die wichtigsten Maßnahmen zu sprechen.

 

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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