Die Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Diesdorfer Apfelsaft klar“ in der 1,0 Liter Flasche, dem MHD 07/2021 und der Chargennummer L190724-1. Wie das Unternehmen mitteilt, ist die betroffene Abfüllung wahrscheinlich durch Schimmelpilz (Patulin) verdorbene Ware.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verzehr dieses Produktes eine mögliche Gesundheitsgefahr darstellt. Von einem Verzehr wird daher abgeraten.
Betroffener Artikel
Artikel: Diesdorfer Apfelsaft klar
Gebinde: 1,0 Liter Flasche
MHD: 07/2021
Chargennummer: L190724-1
Verbraucher können das genannte Produkt dort zurückgeben, wo die Ware gekauft wurde. Der Kaufpreis wird entsprechend erstattet.
Kundenservice
Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice der Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH von Montag – Freitag 07:00 Uhr – 17:00 Uhr unter der Nummer: 03902-317 oder unter der E-mail: info@diesdorfer.de
Produktabbildung: Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH
Patulin wird von Schimmelpilzen der Arten Penicillium, Aspergillus, Byssochlamys und Paecilomyces variotii gebildet. Vor allem in angefaultem Kernobst wird Patulin produziert, hier von Penicillium expansum. In Äpfeln oder Birnen können bis zu zwei Gramm Toxin pro Kilogramm Faulstelle gefunden werden. Bei Äpfeln diffundiert Patulin praktisch nicht in das gesunde Gewebe, sodass bei großzügigem Entfernen der angefaulten Stellen das Obst noch verarbeitet bzw. verzehrt werden kann. Bei anderen Obstarten kann auch der gesunde Teil patulinhaltig werden.
Bei Verarbeitung des Obstes zu Säften ist darauf zu achten, dass keine Früchte verwendet werden, die faule Stellen aufweisen. Das Pasteurisieren der Fruchtsäfte ist in der Regel wirkungslos, da Patulin gegenüber kurz einwirkender Hitze relativ beständig ist.
Gemäß Risikobewertung der WHO sollte unter toxikologischen Gesichtspunkten die pro Tag aufgenommene Menge (PMTDI: provisional maximum tolerable daily intake) an Patulin 0,4 µg/kg Körpergewicht nicht überschreiten. In der EU bestehen Grenzwerte für Fruchtsäfte (50 µg/kg), für feste Apfelerzeugnisse, z. B. Apfelmus (25 µg/kg), sowie für Babynahrung (10 µg/kg) – Quelle: wikipedia.de
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller
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