Rückrufe Lebensmittel

Rückruf: Schimmelpilz – Hersteller ruft eine Charge „Diesdorfer Apfelsaft klar“ zurück

Die Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Diesdorfer Apfelsaft klar“ in der 1,0 Liter Flasche, dem MHD 07/2021 und der Chargennummer L190724-1. Wie das Unternehmen mitteilt, ist die betroffene Abfüllung wahrscheinlich durch Schimmelpilz (Patulin) verdorbene Ware.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verzehr dieses Produktes eine mögliche Gesundheitsgefahr darstellt. Von einem Verzehr wird daher abgeraten.

Betroffener Artikel


Artikel: Diesdorfer Apfelsaft klar
Gebinde: 1,0 Liter Flasche
MHD: 07/2021
Chargennummer: L190724-1

Verbraucher können das genannte Produkt dort zurückgeben, wo die Ware gekauft wurde. Der Kaufpreis wird entsprechend erstattet.

Kundenservice
Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice der Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH von Montag – Freitag 07:00 Uhr – 17:00 Uhr unter der Nummer: 03902-317 oder unter der E-mail: info@diesdorfer.de

Produktabbildung: Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH

Kundeninformation >

Infobox Patulin

Patulin wird von Schimmelpilzen der Arten Penicillium, Aspergillus, Byssochlamys und Paecilomyces variotii gebildet. Vor allem in angefaultem Kernobst wird Patulin produziert, hier von Penicillium expansum. In Äpfeln oder Birnen können bis zu zwei Gramm Toxin pro Kilogramm Faulstelle gefunden werden. Bei Äpfeln diffundiert Patulin praktisch nicht in das gesunde Gewebe, sodass bei großzügigem Entfernen der angefaulten Stellen das Obst noch verarbeitet bzw. verzehrt werden kann. Bei anderen Obstarten kann auch der gesunde Teil patulinhaltig werden.

Bei Verarbeitung des Obstes zu Säften ist darauf zu achten, dass keine Früchte verwendet werden, die faule Stellen aufweisen. Das Pasteurisieren der Fruchtsäfte ist in der Regel wirkungslos, da Patulin gegenüber kurz einwirkender Hitze relativ beständig ist.

Gemäß Risikobewertung der WHO sollte unter toxikologischen Gesichtspunkten die pro Tag aufgenommene Menge (PMTDI: provisional maximum tolerable daily intake) an Patulin 0,4 µg/kg Körpergewicht nicht überschreiten. In der EU bestehen Grenzwerte für Fruchtsäfte (50 µg/kg), für feste Apfelerzeugnisse, z. B. Apfelmus (25 µg/kg), sowie für Babynahrung (10 µg/kg) – Quelle: wikipedia.de



* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen und Verbraucherwarnungen als kostenloser Download 

Recent Posts

Gras- und Getreide-Widerhaken können bei Hunden lebensgefährliche Verletzungen verursachen

Sommerzeit ist Hochsaison / PETA-Expertin gibt Tipps Klein, aber gefährlich: Viele im Hochsommer reifende Gräser…

6 Stunden ago

So schützt man sich bei Hitze

Tipps der Verbraucherzentrale NRW vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen Sehr heiße Tage sind…

2 Tagen ago

Rückruf: Spielberger ruft Backmischung glutenfreien Pizzateig wegen Gluten zurück

Die Spielberger Mühle ruft die glutenfreie Backmischung Pizzateig in der 350g Packung und mit dem…

2 Tagen ago

Rückruf: Beißring Krümelmonster happybrush hat Qualitätsmängel

Die happybrush GmbH informiert über den Rückruf des Artikels Beißring Krümelmonster mit der EAN: 4260486335768,…

2 Tagen ago

Rückruf: Fashy ruft SIMA Schwimmhilfe zurück

Die Fashy GmbH Produktion und Vertrieb informiert über den Rückruf des Artikels SIMA Schwimmhilfe. Wie das…

5 Tagen ago

Chrom VI Belastung in Kindersandalen Marke „Super fit“

Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Chrom VI Belastung (gemessener Wert: 4,6…

5 Tagen ago