Hessische Behörden nennen jedoch weder Produkt- noch Markennamen
Produkte des Wurstherstellers Wilke sind auch in Fertiggerichten anderer Hersteller verarbeitet worden. Demnach haben sich die wegen eines Listerienverdachts zurückgerufenen Lebensmittel auch unter weiteren Markennamen verbreitet als bisher von den Behörden angegeben. Das geht aus einer Antwort des hessischen Verbraucherschutzministeriums von diesem Freitag (25.10.) auf eine Anfrage hervor, die die Verbraucherorganisation foodwatch bereits am 9. Oktober gestellt hatte.
Mehr als drei Wochen nach Start des Rückrufs am 2. Oktober räumt das Ministerium damit ein, dass Wilke-Produkte auch in der Lebensmittelindustrie verarbeitet wurden. Von welchen Herstellern, in welchen Produkten und in wie vielen, lässt das Ministerium offen.
foodwatch kritisierte die Informationspolitik der Behörden als unverantwortlich. „Es wird gemauert, vertuscht, verschwiegen: Die hessischen Behörden unter der Verantwortung von Verbraucherschutzministerin Priska Hinz nehmen durch ihre verfehlte Informationspolitik weitere Erkrankungen billigend in Kauf. Sie müssen endlich alle bekannten Namen von betroffenen Herstellern, Marken, Produkten und Verkaufsstellen auf den Tisch legen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.
In der eigens zum Wilke-Rückruf eingerichteten Verbraucherhotline empfehlen die hessischen Behörden eigenen Angaben zufolge Schwangeren, die zurückgerufene Wilke-Produkte gegessen haben, „auch ohne Symptome“ einer Erkrankung einen Arzt aufzusuchen. Demnach stufen die Behörden selbst also das Wissen, ob Wilke-Produkte verzehrt wurden, als gesundheitsrelevant ein – gleichzeitig halten sie jedoch die ihnen bekannten Namen von betroffenen Abgabe- und Verkaufsstellen zurück. Auch Angaben zu den Lieferwegen in die Lebensmittelindustrie haben sie bislang unterlassen.
Hintergrund der Empfehlung an Schwangere ist, dass eine Listeriose auch unbemerkt ohne Symptome verlaufen kann, jedoch auf das ungeborene Kind übergehen kann. Die Inkubationszeit beträgt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bis zu 67 Tage. Auch Sicht von foodwatch ist die längst überfällige Veröffentlichung aller den Behörden bekannten Produkte, Marken und Verkaufsstellen daher weiterhin relevant und im Sinne des Gesundheitsschutzes zwingend geboten.
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Quelle: foodwatch e.V.
Ihternet: www.foodwatch.de
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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