Rückrufe Schuhe & Textilien

Rückruf: Gesundheitsgefahr durch Azofarbstoff – Ernsting’s familiy ruft Jungen Shirts zurück

Ernsting’s familiy informiert über den Rückruf von Jungen Shirt „LEGO® NINJAGO®“ des Herstellers Kabooki A/S. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde durch Eigenkontrollen festgestellt, dass der schwarze Druck (vorn/außen auf den Shirts) einen gesundheitsgefährdenden Azofarbstoff enthält, der den gesetzlichen Grenzwert überschreitet.

Betroffener Artikel


Artikel: Jungen Shirt „LEGO® NINJAGO®“
Hersteller: Kabooki A/S

Order: 556326
Artikel-Nr. 460125

Order: 556327
Artikel-Nr. 458983

Kunden können bereits gekaufte Artikel in jeder Ernsting’s family Filiale zurückgeben. Auch ohne Kassenbon wird Ihnen der volle Kaufpreis erstattet.

Kundenservice
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Österreich: +43 (0) 12675 502
E-Mail: kundenservice@ernstingsfamily.com

Produktabbildung: Ernsting’s familiy

Infobox Azofarbstoffe

Es wurde bewiesen, dass der menschliche Körper in der Lage ist, durch reduktive Spaltung die aufgenommenen Azofarbstoffe an der Azobrücke wieder in die Ausgangsstoffe zu spalten. Dies kann durch Darmbakterien, durch Azoreduktasen der Leber oder extrahepatischem Gewebe geschehen. Daher gibt es den Verdacht, dass alle Azofarbstoffe, die eine freisetzbare kanzerogene Arylaminkomponente enthalten, ein krebserzeugendes Potential haben.

Azofarbstoffe, die aus mindestens einem dieser kanzerogenen Amine aufgebaut sind, sind in Textilien und Leder in Deutschland (Bedarfsgegenständeverordnung) verboten. EU-weit sind diese nach REACH-Verordnung in Verbraucherprodukten verboten. Dieses Verbot gilt für Textilien und Leder, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Berührung kommen können. Zurzeit sind 24 solcher Amine verboten, von denen Benzidin (Benzidin-Farbstoffe) am bekanntesten ist. Benzidin-Azofarbstoffe stehen in Verdacht, bei beruflicher Exposition das Blasenkrebsrisiko deutlich zu erhöhen. Nach der EU-Richtlinie dürfen Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung von Azogruppen derartige Amine mit mehr als 30 ppm im Fertigerzeugnis freisetzen können, nicht verwendet und entsprechende Textil- und Ledererzeugnisse nicht in den Verkehr gebracht werden. Quelle: wikipedia.de



* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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