Die Hegnacher Mühle mit Sitz in Waiblingen/Hegnach informiert über den Rückruf von Mehl und Schrotprodukten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vor dem 13. Juli 2020. Wie das Unternehmen mitteilt, können in den Mahlprodukten Motten oder deren Gespinste vorhanden sein.
Betroffener Artikel
Artikel: Mehl und Schrotprodukte
Mindesthaltbarkeitsdatum vor dem 13. Juli 2020
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Kundenservice
Ware, die nicht einwandfrei scheint, egal welches MHD diese aufweist, wird entweder im Mühlenladen oder in den jeweiligen Märkten umgetauscht.
Quelle: https://www.hegnachermuehle.de
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller
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