Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über hohe chemische Belastung mit krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), einschließlich: Benzo [a] anthracen (BaA) (Messwert bis zu: 0,9 mg / kg) + Benzo (e) pyren (Messwert bis zu: 0) 6 mg / kg) + Benzo (b) fluoranthen gemessener Wert bis: 63 mg / kg) in Kinderwärmflaschen mit Einhorn Motiv
Wir empfehlen dringend, vorhandene Wärmflaschen nicht mehr zu benutzen und dem Handel zurückzubringen.
Aktuell finden sich Online noch immer Anbieter, die diese Wärmflaschen verkaufen.
PAK entfetten die Haut, führen zu Hautentzündungen und können Hornhautschädigungen hervorrufen sowie die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen. Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserzeugend (z. B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs bzw. Blasenkrebs). Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht. Zum Beispiel wird das Benzo[a]pyren bei Schornsteinfegern für den Hautkrebs verantwortlich gemacht.
Seit Ende 2015 dürfen bei Verbraucherprodukten Bestandteile aus Kunststoff oder Gummi, die bei Verwendung in längeren oder häufigen direkten Kontakt zur Haut kommen, nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie mehr als 1 mg/kg eines der acht in der Verordnung genannten PAK enthalten. Bei Spielzeug und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg.
Immer noch wird häufig (Stand 2017) sowohl für Billigprodukte als auch für höherwertige Erzeugnisse auf PAK-belastete Weichmacher zurückgegriffen. Auch in Kunstleder (z. B. Handtaschen, Besatz an Kleidung, Gürtel, Polsterungen an Trageriemen) und anderen Weichkunststoffen (Werkzeuggriffe, Sporttaschen aus glattem Kunststoff (kein Gewebe) usw.) finden sich fast immer PAK; die oben genannten Grenzwerte werden dabei häufig überschritten.
Indizien für die Verwendung von PAKs sind Gerüche, die auch nach intensivem Lüften und dauerhaftem Benutzen nicht verfliegen; insb. ein Geruch wie nach verbranntem Gummi („pyrolytisch“) deutet auf hohe Gehalte an PAK hin. Auch Gerüche nach Teer, nach Mottenkugeln oder gummiartig-ölige Gerüche sind ein Hinweis auf PAK.
Quelle: wikipedia.de https://de.wikipedia.org/wiki/Polycyclische_aromatische_Kohlenwasserstoffe
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019- Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 30 / 2019 |
Rapex Nummer: | A12/1161/19 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
Produkt: | Kinderwärmflasche |
Marke: | unbekannt |
Name: | Wärmflasche |
Modell: | 409997 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Wärmflasche mit bedrucktem Stoffbezug aus transparenter farbloser Kunststofffolie. |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Das Produkt enthält eine übermäßige Menge an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), einschließlich: Benzo [a] anthracen (BaA) (Messwert bis zu: 0,9 mg / kg) + Benzo (e) pyren (Messwert bis zu: 0) 6 mg / kg) + Benzo (b) fluoranthen gemessener Wert bis: 63 mg / kg). Diese PAK können Krebs erzeugen. |
Risikoeinstufung: | Produkte mit ernsthaften Risiken |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (von: Importeur) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: © Cleankids-Magazin / 2018 Lizenznummer: LP-028-DE
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt Cleankids-Magazin
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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