Verbraucher

Pfand: Händler wimmeln Kunden bei Rückgabe von Einwegflaschen und Einwegdosen ab

Viele Beschwerden bei Verbraucherzentrale zur Rückgabe von Einwegflaschen und Einwegdosen

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei der Rückgabe von Einwegflaschen und Einwegdosen im Handel offenbar immer mehr Probleme. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg meldeten sich in den letzten Wochen viele Betroffene aus ganz Deutschland, denen Händler aus bestimmten Gründen kein Einwegpfand auszahlen wollten, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet waren. Die Verbraucherschützer raten, hartnäckig zu bleiben und die zuständigen Behörden zu informieren.

„Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern“, berichtet Tristan Jorde, Umweltberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche. Dabei sind die Vorgaben des Gesetzgebers eindeutig und Händler in den meisten Fällen auch unter diesen Umständen in der Pflicht, das Einwegpfand auszahlen. „Doch die Leute mit den nicht ganz einwandfreien Flaschen und Dosen werden einfach abgewimmelt und bekommen kein Geld. Das ist vor allem dann schlimm, wenn die Menschen auf den Notgroschen angewiesen sind“, so Jorde. 

Besonders über den Einsatz von Pfandautomaten in Einkaufsmärkten ärgern sich viele Verbraucher. So gilt laut den Schilderungen einer Verbraucherin aus dem Kreis Neuss in ihrem Discounter vor Ort: Spuckt der Automat das Leergut wieder aus, nimmt der Markt die Flaschen und Dosen grundsätzlich nicht zurück. „Das geht nicht! Auch Supermärkte und Discounter müssen sich ans Gesetz halten“, sagt Jorde. Die Rücknahmepflicht sei im Verpackungsgesetz klar geregelt und sie gelte auch für Leergut, das ein Automat vielleicht ablehnt. „Automat und Handel sind hier das Problem, nicht Flasche oder Dose.“

Seit 2006 können Verbraucher Verpackungen mit Einwegpfand überall dort abgegeben, wo sie auch verkauft werden. Ausnahmen gelten nur für Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Grundfläche, wie zum Beispiel Kioske. Ist die Pfandkennzeichnung zu erkennen, müssen die Einkaufsmärkte das Einweg-Leergut annehmen, ob mittels Automat oder Personal ist irrelevant. Form, Marke oder Inhalt dürfen bei der Rückgabe keine Rolle mehr spielen.

Umweltberater Jorde rät Verbrauchern, sich nicht abwimmeln zu lassen und die Händler in die Pflicht zu nehmen. „Sind die Filialen nicht einsichtig, ist eine Beschwerde bei den Abfallbehörden der Städte oder Landkreise angebracht.“ In Hamburg sind die Fachämter für Verbraucherschutz der verschiedenen Bezirke zuständig. 

Weitere Informationen: www.vzhh.de/einwegpfand

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Internet: www.vzhh.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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