Die RAPEX-Meldung A12/0692/19 der Kroatischen Marktüberwachung betreffend das Spielzeug
Wolkenschleim Neon Pink
Art. Nr. 78926
Bar Code: 4260539120167
wird von der für den Hersteller zuständigen Marktaufsichtsbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern, als nicht berechtigt bewertet, da das Produkt fälschlicherweise der Materialkategorie II „flüssig oder haftend“ zugeordnet wurde.
Das Spielzeug „Wolkenschleim“ ist eine weiche, geschmeidige Modelliermasse. Sie ist formbeständig und zerfließt nicht und ist deshalb in die Materialkategorie I „trocken, brüchig, pulverförmig oder geschmeidig“ einzustufen. Das Spielzeug Wolkenschleim Neon Pink hält den vorgeschriebenen Bor Grenzwert für die Materialkategorie I von 1200 mg/kg ein
Die Drogeriekette Müller hatte aufgrund der Rapex-Meldung bzw. der Kontrolle in Kroatien den Artikel „Wolkenschleim“ der Firma Fun Trading zurückgerufen.
Aufgrund der Einschätzung des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Oberbayern haben wir die Meldung herausgenommen!
Ein Gutachten dazu finden sie in der untenstehenden Stellungnahme
Stellungnahme > Rapex-Meldung >
ACHTUNG!
Dosen über 100 mg/Tag können Vergiftungserscheinungen hervorrufen. Die US-amerikanische Behörde EPA gibt einen täglichen Grenzwert (RfD – Reference Dose) von 0,2 mg pro Kilogramm Körpergewicht für Bor und Borate an, geht jedoch nicht von einer Karzinogenität aus.
Bortrioxid, Borsäure und Borate werden mit der 30. ATP in der EU seit Sommer 2009 als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Bei Borsäure und Borax wurde dieser Effekt bislang jedoch lediglich bei der Verabreichung von höheren Dosen an Mäuse beobachtet.
Einige Borverbindungen wie die Borane (Borwasserstoffverbindungen) sind hochgradig toxisch und müssen mit größter Sorgfalt gehandhabt werden.
Quelle: wikipedia.de Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“
Spielschleim: Nicht nur eklig, sondern auch gesundheitsschädlich
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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller
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