Ernährung

Leitsätze für vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte: Aus für das „Vegane Steak“

Die Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ auf Lebensmitteln waren bisher ebenso wenig gere­gelt wie die Bezeichnungen vegetarischer Fleischersatzprodukte, zum Beispiel „Tofu-Burger“ oder „Soja-Schnitzel“. Dies führte zu unterschiedlichen Auslegungen in der Lebensmittel­branche, bei Behörden sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Leitsätze für Fleischer­satzprodukte sorgen jetzt für mehr Klarheit.

Die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tieri­schen Ursprungs“ geben seit Dezember 2018 erstmals vor, wann Lebensmittel als „vegan“ bzw. „vegetarisch“ gelten. Demnach sind Lebensmittel „vegan“, wenn auf allen Produktionsstu­fen keinerlei tierische Bestandteile verwendet wurden einschließlich aller Zusatzstoffe. „Vegetari­sche“ Lebensmittel dürfen Erzeugnisse von lebenden Tieren wie Milch, Eier oder Honig enthalten. „Damit sorgen die Leitsätze für mehr Klarheit und sowohl Verbraucher als auch Hersteller wissen, welche Anforderungen vegane und vegetarische Lebensmittel erfüllen sollen“, so Gisela Horlemann Diplom-Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Auch hinsichtlich der Bezeichnung vegetarischer Fleischersatzprodukte dienen die Leitsätze Herstellern und Lebensmittelüberwachungsbehörden als Orientierung. Bezeichnungen wie „veganes Filet“ oder „veganes Steak“, die sich auf gewachsene Fleischteilstücke beziehen, soll es künftig nicht mehr geben. Dagegen sind Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene oder zerkleinerte Fleischstücke, wie „Schnitzel“, „Gulasch“ oder „Frikadellen“, weiterhin üblich. Diese Lebensmittel heißen dann zukünftig zum Beispiel „veganes Seitan-Gulasch“ oder „vege­tarische Frikadellen aus Eiklar“.

Leitsätze sind rechtlich nicht verbindlich, stellen aber bei rechtlichen Auseinandersetzung eine Entscheidungshilfe dar. „Die Leitsätze finden nur in Deutschland Anwendung. Eine EU-weite gesetzliche Regelung gibt es derzeit nicht“, bedauert Horlemann.

Weiterführende Informationen finden Sie im VSB-Tipp: Leitsätze für vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

Recent Posts

Weihnachtsgebäck: Wieviel Schadstoff steckt in Lebkuchen, Kipferl und Co.?

Beim Plätzchen backen entsteht meist ein gesundheitskritischer Stoff: Acrylamid. Die Menge lässt sich aber geringhalten. Wie…

3 Stunden ago

Die besten wachsen mit – Kinderhochstühle im Test gut bis mangelhaft

Sicher, schadstofffrei, kindgerecht gestaltet und haltbar – so sollten Kinderhochstühle sein. Im aktuellen Test der Stiftung Warentest…

4 Stunden ago

Elektronische Patientenakte – So nutzen Versicherte die neue ePA

Was man über die Funktionen der elektronischen Patientenakte wissen sollte (djd). Gesetzlich Versicherte erhalten ab…

5 Stunden ago

Rückruf: TEDi ruft Plüsch-Elefanten wegen Erstickungsrisiko zurück

TEDi informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Kuschelfreund Plüsch-Elefanten mit Herz. Wie das Unternehmen mitteilt,…

6 Stunden ago

Rückruf: Gerstand ruft Zwiebelmettwurst wegen Salmonellen zurück

Die Gerstand Bühnsdorfer Fleischwaren GmbH informiert über den Rückruf des Wurstartikels Zwiebelmettwurst 200g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum…

6 Stunden ago

ÖKO-TEST Rotkohl: Testurteil „sehr gut“ nur für Bios

Dieser Rotkohl kann beim Weihnachtsessen getrost auf dem Teller landen: Für sechs Bio-Produkte und fünf…

9 Stunden ago