Der deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor den Auswirkungen des Sturmtief „Eberhard“.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor schwersten Orkanböen (90 bis 140 km/h) bis ins Flachland! Dazu kommen in der Nacht zum Montag vor allem im Nordwesten Gewitter mit lokalem Hagel bis 2cm, Schnee und Graupel sowie anhaltendem Regen. Im Schwarzwald, im Allgäu und im Bayerischen Wald etwa 40 bis 50 l/qm, in Staulagen teils bis 80 l/qm. Aufgrund zeitweise ansteigender Schneefallgrenze auf etwa 1800 m im Allgäu zusätzlich Tauwetter. Das Sturmtief zieht im Laufe des Sonntags über die Mitte und den Süden Deutschlands.
Ab dem Nachmittag und bis in den Abend von NRW bis nach Sachsen vorübergehend weiter auffrischender Wind und verbreitet schwere Sturmböen bis orkanartige Böen (90 bis 110 km/h; Unwettergefahr). In der zweiten Nachthälfte zum Montag nachlassender Wind. Auf den Bergen anfangs weiterhin schwere Sturmböen bis Orkanböen (90 bis 130 km/h), im Laufe der Nacht aber allmählich auch nachlassend.
Im Freien besteht akute Lebensgefahr durch herumfliegende Gegenstände, herabfallende Dachziegel, umstürzende Bäume. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!
In der Nacht zum Montag Schneefallgrenze verbreitet teils bis in tiefe Lagen sinkend. In Lagen oberhalb 400 m teilweise Bildung einer Schneedecke bis 5 cm, vereinzelt bis starken Schauern auch bis 10 cm. Durch den schweren Nassschnee besteht erhebliche Schneebruchgefahr
Für die meisten Schulstandorte gilt, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 10 können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.
Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entscheiden, ihr Kind am betreffenden Tag nicht zur Schule gehen zu lassen, so sollten sie unverzüglich die Schule darüber informieren.
Schulen und Schulträger vor Ort können jedoch auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss gewährleistet sein. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.
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