Schrille Schminke, knallbunte Kostüme: Die „fünfte Jahreszeit“ steuert auf ihren farbenfrohen Höhepunkt zu. Im Gegensatz zu Alltagskosmetik und Kleidung können Karnevalsschminke und Kostüme mehr oder andere Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise die Haut reizen können. Darauf weist das Landesuntersuchungsamt (LUA) hin.
Das LUA untersucht Karnevalsartikel regelmäßig auf Mängel und Gesundheitsgefahren. In der Saison 2018 waren es 27 Kostüme, 14 Masken und 19 sonstige Artikel wie Perücken, falsche Nasen, Fingernägel oder Zähne.
Ergebnis: 4 der insgesamt 60 Proben mussten beanstandet werden. Eine Karnevalsmaske hatte Nieten, die Allergie auslösendes Nickel abgaben. In einer künstlichen Wunde wiesen die Sachverständigen den verbotenen Weichmacher DINP nach und in einer Federboa verbotene krebserregende Azofarbstoffe. Eine weitere Probe wurde wegen mangelhafter Kennzeichnung beanstandet.
Grundsätzlich sollten die Narren und Jecken beim Kostümieren ein paar Regeln beachten, um gesund durchs närrische Treiben zu kommen:
Das LUA untersucht auch Karnevalskosmetik auf Mängel und Gesundheitsgefahren. Auch hier gilt: Wer sich an ein paar Regeln hält, vermeidet an Aschermittwoch – zumindest in Bezug auf die Haut – ein böses Erwachen.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: https://lua.rlp.de
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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